Guten Tag Frau Mustermann,
ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen (= Pflichtversicherung), wird von Ihrer Krankenkasse geprüft. Die Prüfung erfolgt aber erst, wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung