Hallo Manuel,
auch in anderen Mitgliedstaaten gibt es Sondersysteme für Bergleute, die der deutschen knappschaftlichen Rentenversicherung entsprechen, wie zum Beispiel in Frankreich. Versicherungszeiten, die Sie in diesen Systemen zurückgelegt haben, können für die Anspruchsprüfung auf eine knappschaftliche Sonderleistung berücksichtigt werden.
Gibt es in anderen Mitgliedstaaten keine Sondersysteme für Bergleute, können Ihre Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung nur berücksichtigt werden, wenn die Beschäftigung in einem Bergbaubetrieb ausgeübt worden ist. Wird zusätzlich "die Verrichtung von ständigen Arbeiten unter Tage" gefordert, so werden auch hier Ihre entsprechenden Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Weitere Informationen rund um das Thema Rente und europäisches Gemeinschaftsrecht (incl. Ansprechpartner, Antragstellung, Rentenberechnung etc.) finden Sie z. B. hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa