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Experten-Antwort

Rente für Bergleute mit 50

von Bergmann14.06.2017 | 22:19
3448 Ansichten
10 Antworten
Hallo Experten! Ich arbeite seit 30 Jahren u.T. als Bergmann und werde demnächst 50 Jahre alt. Ab dem 50. Lebensjahr würde ich gerne die Rente für Bergleute beantragen und weiter u.T. arbeiten. Die Beratungsstelle in meiner Nähe kennt sich leider überhaupt nicht mit der Thematik aus und deswegen versuche ich es mal hier in diesem Forum, vielleicht weiß ja jmd. diesbzgl. Bescheid. Soweit ich informiert bin, muss ich eine Lohneinbuße von 12,5 % im Vergleich zu meinem Hauptlohn haben damit ein Anspruch entstehen kann. Die 25 Jahre u.T. habe ich bereits lange erfüllt. Nun zu meiner Frage: Kann ich im gleichen Beruf weiter tätig sein und die Rente beziehen, wenn ich mit meinem Gehalt um 50 % zurückfahre? Also praktisch weiterhin als Bergmann u.T. wie vorher, bloß mit der Hälfte vom Lohn, geht das? Gruß vom Kumpel unter Tage Glück Auf!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.06.2017 | 09:20

Guten Morgen Herr Bergmann,

Sie haben Anspruch auf eine Rente für Bergleute bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben,im Vergleich zu dem von Ihnen bisher ausgeübten knappschaftlichen Beruf nicht mehr wirtschaftlich gleichwertig beschäftigt oder selbständig tätig sind und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben.

Für die Prüfung, ob der Versicherte eine gegenüber seinem Hauptberuf wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung ausübt, ist es gleichgültig, ob diese in einem knappschaftlich versicherten Betrieb oder außerhalb des Bergbaus verrichtet wird und ob sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt oder nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Beschäftigung im Vergleich zum Hauptberuf qualitativ gleichwertig ist und ob der Versicherte nach seinem Gesundheitszustand noch eine höherwertigere Tätigkeit auszuüben vermag. Ausschlaggebend ist allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die gegenüber dem knappschaftlichen Hauptberuf nicht wirtschaftlich gleichwertig sein darf. Einzige Tätigkeit, die ggf. dem Anspruch auf Rente für Bergleute nach § 45 Abs. 3 SGB VI entgegenstehen kann, ist demnach die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit; eine hypothetische Verweisung ist nicht zulässig.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Tätigkeit erst dann nicht wirtschaftlich gleichwertig ist, wenn der Lohnabstand mehr als 7,5 % beträgt.

Neben Ihrer Rente für Bergleute können Sie hinzuverdienen. Dabei gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Ihre Hinzuverdienstgrenzen werden im Regelfall individuell berechnet.

Wenden Sie sich bitte daher hinsichtlich der Hinzuverdienstmöglichkeiten an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Ihrer Nähe .

https://www.kbs.de/DE/Service/ServiceAdressen/serviceAdressen_node.html

Experten-Antwortam 16.06.2017 | 10:17

Guten Morgen Bergmann,

wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Klärung des Sachverhalts schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum,damit die Sachbearbeitung

prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Rente für Bergleute unter den angegebenen Umständen:

"Ich war bislang immer als u.T. in Lohngruppe 11. Kann ich weiterhin in Lohngruppe 11 bleiben, aber bloß noch 50 % von meinem jetzigen Hauptlohn bekommen? "

erfüllt sind.

8 Antworten

Der kleine Maulwurfam 15.06.2017 | 07:05
Bergmannam 15.06.2017 | 09:57
Danke für die Expertenantwort, aber leider habe ich es immer noch nicht ganz verstanden. Ich erlaube mir daher die Nachfrage: Ich war bislang immer als u.T. in Lohngruppe 11. Kann ich weiterhin in Lohngruppe 11 bleiben, aber bloß noch 50 % von meinem jetzigen Hauptlohn bekommen? Die Lohneinbuße würde ich dann hinnehmen und wahrscheinlich ich auch die Hinzuverdienstgrenze... PS: Bei dem Link vom kleinen Maulwurf taucht die Rente für Bergleute nicht auf. Bloß die Altersrente für Bergleute mit 60.
Bergmannam 16.06.2017 | 12:17
Okay Experte, das werde ich tun. Ergänzend hierzu werde ich mir mal noch einen Termin bei der Beratungsstelle in Saarbrücken bei der Knappschaft-Bahn-See nehmen. Das ist zwar von Heilbronn schon eine gewisse Entfernung, aber die müssten das ja wissen. Schließlich hatten die jahrelang mit dem Saarbergbau zu tun. Glück Auf! Bergmann
Jörg Kraascham 21.07.2018 | 14:01
Mein Mann war 26 Jahre Bergmann unter Tage und seit 6 bei der Stadt als Müllwerker tätig. Er wird im nächsten Jahr 50 und würde gerne in den Vorruhestand gehen.Wie verhält sich das jetzt, bzw. wo können wir uns Informieren, zwecks Antragstellung? Mit freundlichen Grüßen J. Kraasch
Andyam 29.04.2019 | 19:04
Ich kenne diese Situation nur so, dass man ab 50 eine 0,8 Rente betantragen kann. Wenn man diese Rente beantragt und noch weiter unter Tage arbeiten will dann geht man 2 Lohngruppen runter. Also von Lohngruppe 11 nach Lahngruppe 9. Aber Vorsicht !!! Man hat einen gewissen Durchschnitt ( pro Monat) in der Rentenkasse an Rentenpunkten erzielt. Dieser Durchschnitt verringert sich dem entsprechent, da man ja weniger verdient hat. Daher geht der montliche Durchschnitt ( Erzielte Rentenpunkte Durchschnitt) für die Rente ab 55 bzw. ab 62 runter,sowie 3,6 % Abzug von 62 nach 63 Jahren. Ich weiß aber nicht ob es diese 0,8 Rente noch gibt!!
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