Hallo Hortensie,
aufgrund Ihres Widerspruches wird nochmals geprüft, weshalb "nur" eine Altersrente für langjährig Versicherte anstelle der von Ihnen beantragten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge bewilligt wurde.
Sollten die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nicht erfüllt sein, dann bleibt der Abschlag in der Altersrente für langjährig Versicherte für immer bestehen.