Hallo Geier07,
in der Rentenauskunft wird der frühestmögliche Rentenbeginn ausgehend vom Geburtsdatum angegeben. Sofern zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 45 Jahren noch nicht erfüllt ist, verschiebt sich der Rentenbeginn mindestens auf den Monat nach dem Monat, mit dem die Wartezeit erfüllt ist. Im Übrigen haben Sie immer die Möglichkeit einen späteren Rentenbeginn als den Frühestmöglichen zu wählen.