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Rente für besonders langjährig versicherte

von willi22.01.2008 | 15:10
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mit 65 Jahren werde ich (Jahrgang 1953) die geforderten 45 Jahre Pflichtmitgliedschaft für die abschlagafreie Rente für besonders langjährig Versicherte nicht erfüllt haben. Das werde ich, wenn ich bis dahin weiter arbeiten darf, erst mit 65 Jahren und 2 Monaten erreichen. Bekomme ich meine Rente zu diesem Termin dann abschlagsfrei? Oder muß ich Abschläge für 5 Monate bis zum "normalen Rentenbeginn 65 Jahre 7 Monate hinnehmen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entsprechend § 38 SGB 6 gilt , dass die Wartezeit von 45 Jahren nicht bereits im Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt sein muss. Bitte lassen Sie sich rechtzeitig von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen, zu welchem Zeitpunkt Sie diese Wartezeit erfüllt haben.

Bei Erfüllung der geforderten Wartezeit könnte dann Ihre Altersrente abschlagsfrei gezahlt werden.

Ansonsten steht Ihnen gemäß § 35 SGB 6 Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres mit 65 Jahren und 7 Monaten zu.

1 Antworten

Rosannaam 22.01.2008 | 15:49
Ja, wenn Sie mit 65 + 2 die 45 versicherungspflichtigen Jahre zusammen haben, können Sie danach die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Es handelt sich in diesem Fall dann NICHT um die Regelaltersrente! MfG Rosanna
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