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Rente für besonders llangjährig Versicherte nach Teilrente

von Gerd07.01.2010 | 20:15
1250 Ansichten
3 Antworten
Nach Abschluss der Altersteilzeit kurz vor Vollendung des vollendeten 64. Lebensjahres hätte ich die 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Nun würde mir noch 1 Jahr und 3 Monate bis 65 fehlen. Kann ich in dieser Zeit eine zwei drittel Teilrente beziehen, um mit 65 die Vollrente ohne Abschläge zu bekommen? Dass das bei der normalen Altersrente vor dem 65. Lebensjahr nicht geht, das ist ja bekannt.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2010 | 12:12

§ 34 Abs.4 SGB VI verbietet ausdrücklich den Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente. Da aber die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, muss es sich bei der Altersrente die Gerd mit 64 Jahren beziehen will um eine andere Altersrente handeln.

Allerdings gilt dies nicht, wenn zunächst eine bindend bewilligte Altersrente bezogen wurde, diese aber wegen Überschreitens auch der höchsten Hinzuverdienstgrenze weggefallen war. Denn § 34 Abs. 4 SGB VI schließt nur den Wechsel zur anderen Altersrente aus.

2 Antworten

Unbekanntam 07.01.2010 | 20:54
Hallo Gerd, theoretisch ja, praktisch macht es kein Sinn. Das Geld, dass Sie verschenken, um die Abschläge zu umgehen, holen Sie nie wieder ein. Glauben Sie mir bitte, wenn sich das warten lohnen würde, hätte der Gesetzgeber die Abschläge nicht eingeführt. Er kann am Besten rechnen. Die Idee hatten schon viele vor Ihnen. Wenn Sie es nicht glauben, gehen Sie in die nächste Beratungstelle. Dort wird man es Ihnen vorrechnen, dass es sich nicht lohnt. Grüße
Feliam 08.01.2010 | 07:46
Sie können natürlich eine Teilrente beziehen, die allerdings um den entsprechenden Abschlag gekürzt würde. Wenn Sie dann Ihr maßgebliches Rentenalter erreicht haben, wird der Teil der Rente, den Sie noch nicht in Anspruch genommen hatten, ungekürzt gezahlt, der Teil der Rente, den Sie schon bekommen hatten, bleibt gekürzt. Sie sollten sich die Beträge in einer Beratungsstelle ausrechnen lassen und dann eine Entscheidung treffen. Diese ist allerdings stark davon abhängig, wie alt Sie werden (und das weiß man ja leider oder zum Glück nicht!).
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