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Experten-Antwort

Rente für DDR Gefangene

von Elibath24.03.2013 | 13:31
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6 Antworten

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So weit ich weiß, wurde für alle ehemaligen DDR Häftlinge Rentenbeiträge entrichtet. Kann mir einer die Vorschrift nennen?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elibath,

den Ausführungen von Detlef Wengel schliessen wir uns an.

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5 Antworten

Detlef Wengelam 24.03.2013 | 13:55
Regulär wird die Haftzeit in der ehem. DDR nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt, es sei denn, der Haftgrund war ein politischer. Dazu ist es aber notwendig, als politisch Verfolgter die sog. 10/4 Bescheinigung vorzulegen. Danach muss das jetzt zuständige Gericht in einem Rehabilitationsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz die zu Unrecht erlittene Haft bestätigen. Erst danach wird inm Rahmen der Durchführung des Beruflichen Rehabilitationsgesetz (BerRehaG) die Verfolgungszeit feststellen und diese Zeit wird dann auf die Rente anerkannt. Sollte nun jemand eine 2-jährige Haftstrafe wg. $ 213 StGB DDR (versuchter illegaler Grenzübertritt) oder ähnlichem eingesessen haben, wird diese Zeit auf die Rente verrechnet. Sollte jedoch wegen anderer Straftaten ein Urteil ergangen sein, wird nur die anteilige Haftzeit für die politische Verfolgung anerkannt. Nachzulesen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Str>RehaG) sowie im Beruflichen Rehabilitationsgesetz ( BerRehaG) Zur Information: Sollte die politische Haftzeit mindestens 6 Monate gedauert haben und wirtschaftliche Bedürftigkeit bestehen, steht dem Betroffenen eine monatliche Zuwendung von 25o,-Euro zu. Diese Summe wird weder auf soziale Leistungen, auf die Rente oder sonstiges angerechnet, ist auch nicht pfändbar. Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung
Otto N.am 25.03.2013 | 14:25
Der Antwort von Detlef Wengel ist nichts hinzuzufügen! Haben Sie wirklich geglaubt, dass für ALLE Häftlinge RV-Beiträge entrichtet wurden? Ich nehme mal zu Ihren Gunsten an, dass das nur ein Formulierungsfehler war. Denn warum sollten für Verbrecher, die im Knast nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, Rentenansprüche geschaffen worden sein?
Elibatham 25.03.2013 | 21:45
Für Wessi-Gefangene wurden noch nie Rentenversicherungsbeiträge geleistet. Das ist mir bekannt. Aber ich bin mir sicher, dass für Ossi Gefangene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Detlef Wengelam 25.03.2013 | 22:51
"Wessi"-Gefangene wurden auch nicht zur Zwangsarbeit gezwungen, mussten Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen in Dunkel- und Einzelhaft verbringen, wurden nicht von Vollzugsbeamten physisch und psychisch gefoltert. Was allerdings für beide Kategorien gleich war, dass diese Zeit nicht auf die Rente berechnet wurde und wird. Und das gebietet der normale Menschenverstand. Das man mit dem SED-Unrechtsbegleichungsgesetz eine Plattform gefunden hat, ehemalige Gefangene, die gegen die DDR waren oder vielleicht ihr Leben nur in Freiheit zu verbringen, die den Unrechtsstaat DDR öffentlich anprangerten und dafür Jahre hinter Gittern verbrachten, eine geringe finanzielle Entschädigung zu geben. Diese ist weniger von materiellem Wert, sondern eine Anerkennung ihrer Initiative, den Staat zu schaffen, in dem wir jetzt leben.
Detlef Wengelam 25.03.2013 | 22:51
"Wessi"-Gefangene wurden auch nicht zur Zwangsarbeit gezwungen, mussten Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen in Dunkel- und Einzelhaft verbringen, wurden nicht von Vollzugsbeamten physisch und psychisch gefoltert. Was allerdings für beide Kategorien gleich war, dass diese Zeit nicht auf die Rente berechnet wurde und wird. Und das gebietet der normale Menschenverstand. Das man mit dem SED-Unrechtsbegleichungsgesetz eine Plattform gefunden hat, ehemalige Gefangene, die gegen die DDR waren oder vielleicht ihr Leben nur in Freiheit zu verbringen, die den Unrechtsstaat DDR öffentlich anprangerten und dafür Jahre hinter Gittern verbrachten, eine geringe finanzielle Entschädigung zu geben. Diese ist weniger von materiellem Wert, sondern eine Anerkennung ihrer Initiative, den Staat zu schaffen, in dem wir jetzt leben.
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