Mit 60 können Sie in der Tat nur die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (Frauenaltersrente scheidet ja aus) erhalten - sofern bis dahin die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und Sie im Zeitpunkt des Rentenbeginns einen GdB von mind. 50 % vorweisen.
Letzters ist eben bis dato nicht der Fall, ansonsten hat user Ossi bereits alles Wesentliche zur Anfrage geschildert - dem ist zuzustimmen.
MfG