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Rente für Gleichgestellte

von Peter10004.03.2007 | 11:13
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich bin am 01.10.1950 geboren und seit 1999 und bin bei 40% Schwerbehinderung Gleichgestellt (Unwiederuflich) Mit welchen Abzügen muss ich rechnen wenn ich mit 60 in Rente gehe Ich bin zurzeit noch bis Ende 2007 in einem befristeten Arbeitsverhältnis.Wahrscheinlich anschließend Arbeitslos. Gruß und Danke im Vorraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit 60 können Sie in der Tat nur die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (Frauenaltersrente scheidet ja aus) erhalten - sofern bis dahin die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und Sie im Zeitpunkt des Rentenbeginns einen GdB von mind. 50 % vorweisen.

Letzters ist eben bis dato nicht der Fall, ansonsten hat user Ossi bereits alles Wesentliche zur Anfrage geschildert - dem ist zuzustimmen.

MfG

5 Antworten

Kurtam 04.03.2007 | 15:05
Sie haben mit keinen Abzügen zu rechnen. Das liegt aber daran dass sie keine Rente erhalten, und von nichts kann man auch nichts abziehen. Falls sie auf die Schwerbehinderten-Rente abheben, diese ist ab 60 möglich, so könne sie diese Rente ab einem Behinderungsgrad von mindestens 50% beantragen. Es gelten aber noch andere Voraussetzungen wie z.B. mindestens 35 Beitragsjahre.
Peter1950am 04.03.2007 | 17:12
Ich wollte eigentlich nur wissen mit welchen Abzügen ich zu rechnen habe wenn ich mit 60 wegen Arbeitslosigkeit die Rente beantrage.Noch mal .Ich bin am 01.10.1950 geboren und bin seit 1996 einen Schwerbehinderten Gleichgestellt (40%) Danke für die Info,s
Kurtam 04.03.2007 | 17:55
Ob sie mit 60 Rente wegen Arbeitslosigkeit erhalten können weiss ich nicht. Ich habe vermutet sie wollen Schwerbehindertenrente beantragen (ihre Aussage bzgl Gleichstellung). Allerdings hat eine Gleichstellung im Rentenrecht nichts zu bedeuten. Hier muss eine mindestens 50%ige Behinderung vorliegen.
Haseam 05.03.2007 | 06:55
Rente wegen Alters ist für Sie vor dem 63. Lebensjahr nicht drin und die anstehenden Gesetzesänderungen greifen ab 2012 somit können noch ein paar Monate dazukommen. Rente wegen Erwerbsminderung wäre mit 10,8% Abschlag möglich, so Ihr Leistungsvermögen unter 3h täglich beurteilt wird.
Ossiam 05.03.2007 | 08:31
Hallo, eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit könnten Sie ab dem 60.Lj.nur dann erhalten wenn Sie am 01.01.04 bereits arbeitslos waren,bzw. eine Kündigung erhalten hatten (Vertrauensschutz).Sollte das nicht der Fall sein können Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur ab dem vollendeten 63.Lebensjahr mit 7.2.% Abzug erhalten.Vorausgesetzt Sie sind ab dem 58.1/2 LJ bis zum Beginn dieser Rente mindestens 364 Tage arbeitslos und haben insgesamt 180 KM Wartezeit erfüllt. Für die AR wegen Arbeitslosigkeit und für Frauen ist ab 2012 k e i n e weitere Anhebung der Altersgrenzen vorgesehen! Eine Altersrente wegen Schwerbehinderung käme für Sie beim gegenwärtigen Stand der Behinderung nicht in Betracht.Für diese Altersrente müssen 50% Schwerbehinderunmg bei Beginn der Altersrente vorliegen.
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