Hallo Soma,
sofern Ihre Mutter mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung erfüllt, könnte ein Anspruch auf Altersrente bestehen.
Ihre Mutter stellt bitte den Antrag auf Rente und füllt die Vordrucke R 100, R 240, V 100, V 410 und V 800 und übersendet diese mit den Kopien der Geburtsurkunden und den Meldebescheinigungen, wo die Kinder in den ersten beiden Lebensjahren gelebt haben, an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, zur Überprüfung und Feststellung der möglichen Rentenansprüche.