Die Regelaltersgrenze erreichen Sie mit 65 Jahren und 6 Monaten. Von diesem Zeitpunkt aus berechnen sich die Abschläge bei einem früheren Rentenbezug, sofern Sie nicht schwerbehindert sind. Wenn Sie vor dem 01.01.2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, verbleibt es für Sie bei der Altersgrenze von 65 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres geleistet werden. Wenn die o.g. Vertrauensschutzregelungen erfüllt sind, frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Der Abschlag aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme berechnet sich hierbei ausgehend von der Regelaltersgrenze bzw. bei Vertrauensschutz vom 65. Lebensjahr.