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Experten-Antwort

Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen

von Alter Schwede23.02.2023 | 11:50
108 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ist es möglich Abschläge durch freiwillige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze auszugleichen? Konkret: Altersrente für langjährig Versicherte mit 9 Monate Abschläge =-1.8% -9 Monate dann freiwillige Beiträge bis Regelaltersgrenze einzahlen =>Ab Regelaltersrente dann ohne Abschläge. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2023 | 15:04

Hallo Alter Schwede, zwar können Sie durch weiter Beitragszahlungen noch Ihre Rente erhöhen, aber ein Wechsel in eine abschlagsfrei Rente ist nicht mehr möglich. Um das zu entscheiden würde ich Ihnen raten, sich kurzfristig eine Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung anzufordern. Dann erhalten Sie konkret den Betrag, um den Sie Ihre Rente noch erhöhen können, und die entsprechenden Kosten dafür. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie daneben auch noch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge einzahlen. Pro 100 € Beitrag erhöht sich Ihre Rente dann noch um etwa weitere 45 Cent. Am einfachsten erhalten Sie die Auskunft über den Ausgleich einer Rentenminderung über folgenden Onlinedienst: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=58714

Im freien Bemerkungsfeld können Sie zusätzlich erfragen, für wie viele Monate Sie noch, neben der Ausgleichzahlung, freiwillige Beiträge zahlen können.

4 Antworten

noam 23.02.2023 | 12:30
Es ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht möglich, von einer Altersrente in eine andere zu wechseln.
Alter Schwedeam 23.02.2023 | 13:21
Sorry,6 Monate sind richtig nicht 9 Monate. Beziehe Rente für langjährig Versicherte mit 1,8 % Abschlägen.
Hä?am 23.02.2023 | 13:00
Was ist denn jetzt genau der Ausgangspunkt? Beziehen Sie schon Rente (welche?) ? Meinen Sie Rentenabschlagsausgleich oder freiwillige Versicherung mit Monatsbeiträgen? Abschläge berechnen sich mit 0,3% pro Monat, nicht 0,2%, wären also 9*0,3=2,7%
senf-dazuam 23.02.2023 | 14:42
God dag, alter Schwede! Wenn Sie einmal eine abschlagsbehaftete Altesrente beziehen, ist einerseits ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht möglich, andererseits bleiben die Abschläge erhalten. Falls bis zur Regelaltersrente weitere Beiträge eingezahlt werden, erhalten die dann später einen geringeren oder auch gar keinen Abschlag. Aber alle Entgeltpunkte, die bereits für die vorzeitige Rente verwendet werden, behalten den Abschlag. Sie können die Abschläge nur durch Ausgleichszahlungen ausgegleichen, siehe dazu u.a. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/… Lassen Sie sich von der DRV ausrechnen, wie hoch der Abschlag ist und mit welcher Summe Sie diesen ausgleichen können: Verwenden Sie dazu V0210 „Antrag auf Auskunft über die Höhe der möglichen Abschlagsausgleichszahlung“
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