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Experten-Antwort

Rente für langjährig Versicherte - Rückwirkender Rentenantrag zum 1.11. möglich?

von Thorsten5816.11.2021 | 21:55
599 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im Mai 63 Jahre geworden. Frage: Wenn ich jetzt (im November) eine Altersrente für langjährig Versicherte beantrage - kann ich den Antrag rückwirkend zum 1.11. stellen? Oder geht das erst zum 1.12.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten58,

gemäß § 99 SGB VI muss der Rentenantrag innerhalb von 3 Monaten ab Erfüllung der Voraussetzungen für die Rente beantragt werden, damit diese pünktlich beginnen kann. Diese Regelung gilt solange wie Sie eine abschlagsbehaftete Rente beantragen wollen.

Bei Beantragung einer regulären abschlagsfreien Rente und Antragstellung außerhalb der drei-Monatsfrist beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

D.h. für Ihr Beispiel: Wenn Sie die Rente im November beantragen kann diese zum 01.11.2021 beginnen. Eine Beantragung im Dezember ist für einen Rentenbeginn 01.11. nur ausreichend, wenn die Altersrente abschlagsbehaftet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

KSCam 16.11.2021 | 22:06
Ja geht problemlos, Sie werden natürlich die Novemberrente nicht am 30.11. auf dem Konto haben - aber die wird ja nachgezahlt.
ICKEam 17.11.2021 | 06:55
Zitat von KSC Ergänzung anzeigenausblenden
Und wo steht das? Auf der Internetseite des Bundesverbandes der privaten Rentenberater steht nur, dass diese auch für 2022 eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze fordert. Tatsächlich hat sich die Regierung noch überhaupt gar nicht dazu geäußert und es ist alles andere als sicher, wie das nächstes Jahr geregelt sein wird!
KSC Ergänzungam 16.11.2021 | 22:11
Und Sie dürfen natürlich vom 01.11. bis 31.12.21 noch bis maximal 46.060 € zuverdienen. Und 2022 ist wohl auch ein ähnlicher Zuverdienst möglich. Nach Informationen des Bundesverbandes der privaten Rentenberater soll das am Donnerstag im Bundestag so beschlossen werden, dass der erhöhte Zuverdienst auch auf 2022 ausgedehnt werden soll. Es lebe die Flexirente!
Thorsten58am 17.11.2021 | 14:42
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe noch einmal eine Nachfrage um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe. Ich bin im Mai dieses Jahres 63 geworden. Es geht um eine Altersrente mit Abschlägen. Hätte ich schon im August einen Rentenantrag gestellt, wäre das nach meinem Wissen 3 Monate rückwirkend möglich gewesen, also zum 1.6. Wenn ich jetzt, also noch vor Ende November den Antrag stelle, kann ich diesen nur rückwirkend zum 1.11. stellen. Ist das so richtig?
Thomas Neumannam 17.11.2021 | 15:59
Zitat von ICKE anzeigenausblenden
Siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000078.pdf In der Beschlussempfehlung des BT-Hauptausschusses wurde eine entsprechende Ergänzung angeregt, die die Verlängerung des § 302 Abs. 8 SGB VI bis Ende 2022 vorsieht. Ich gehe davon aus, dass dies auch so vom Bundestag beschlossen wird (morgen). Thomas Neumann Präsident Bundesverband der Rentenberater e.V.
KSCam 17.11.2021 | 17:39
Ergänzung: heute hat "meine DRV" die Mitarbeiter informiert, dass dies morgen wohl so auf dem Bundestagsprogramm stehen wird. Damit dürfte das Ganze ziemlich "save" sein. PS: auch im Dezember 2020 kam die Info aus dem Verband der Rentenberater ein paar Tage bevor man bei der DRV davon wusste. Lobbyarbeit halt.......
W°lfgangam 17.11.2021 | 20:08
Hallo Thorsten58, diese Rente können Sie jetzt auch noch ab 01.09. rückwirkend beginnen lassen - und, wie von @KSC bereits ausgeführt - die hohe Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr ausnutzen. Natürlich fällt der Abschlag damit um 0,6 % höher aus, statt zum 01.11. Die Beiträge/die Rente aus den EP aus der Zeit ab 01.09. werden nach Erreichen der Regelaltersrente ohne Abschlag ontop draufgelegt. Die bei 'Flexi-Rente' entstehende Gemengelage aus - extra Steuern nachzahlen/für die Rente - vorerst zusätzlich/parallel volle Rente, ggf. schon Betriebsrente - etwas höherer Abschlag, wann kippt der Vorteil der früheren Rentenzahlung zugunsten späterem/höherem Rentenbeginn um - ggf. rückwirkend auch noch freiwillige KV zu 'installieren' - ggf. rückwirkend Entfall von Sozialleistungsbezug (Krankengeld/Kurzarbeitergeld) - und was ein *Scheißverwaltungsaufwand rückwirkend für alle Beteiligten/außer bei Ihnen ist schon eine besondere, nicht zuletzt um den max. möglichen finanziellen Vorteil mittelfristig bewerten zu können (holen Sie selbst mal Ihren alten Rechenschieber raus ;-)). Bei schon abschlagsfreiem Rentenbeginn sehe das alles etwas einfacher aus, liegt leider nicht vor. Wählen Sie den 01.11. als Rentenbeginn, ist der wahrscheinlich einfachste Verfahrensweg. Eine Terminvereinbarung für den Rentenantrag bei der nächsten Beratungsstelle sichert Ihnen bereits die Einhaltung der Fristen, auch wenn der Antrag formell erst im nächsten Jahr aufgenommen werden kann. Online können Sie das/den Antrag auch selbst stellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w.
W°lfgangam 17.11.2021 | 22:02
Zitat von Thomas Neumann anzeigenausblenden
Hallo Thomas Neumann, Danke auch Ihnen für den ergänzenden/bestätigenden Hinweis, so hatte ich es auch gefunden. Da Behörden nicht spekulieren - und von oben nach unten rechtssicher immer ein paar Tage länger dauert - kann man das bis zum Gesetz schon mal spekulativ für Beratungen verwenden/in aller Vorsicht zunächst ...die noch folgenden nächtlichen Beratungstermine werde ich wohl um ein paar Std. verschieben müssen ;-) Gruß w.
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