Hallo Margarete58,
für die von Ihnen genannte Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,8% benötigen Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten. Diese haben Sie Ihrer Aussage nach bereits erfüllt. Die Zeit von Januar 2019 bis zum Rentenbeginn verhindert nicht den gewünschten Renteneintritt am 01.11.2021, da Sie die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit von 35 Jahren bereits erfüllen.
Sie sprechen jedoch auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte an. Für diese Rente werden 45 Jahre an bestimmten Versicherungszeiten benötigt. Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Anzahl der hierauf zählenden Monate bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu ermitteln, um gegebenenfalls einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Denn für diese Altersrente wird, im Gegensatz zur Altersrente für langjährig Versicherte, kein Abschlag fällig. Es gibt hier jedoch eine Einschränkung: die eventuell zu zahlenden freiwilligen Beiträge zählen nur zu den 45 Jahren, wenn während der letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn in dem gleichen Zeitraum keine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit vorliegt - Sie sich dort also nicht arbeitslos melden.