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Experten-Antwort

Rente für langjährige Versicherte

von Margarte5829.07.2019 | 15:32
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Hallo Guten Tag, ich bin am 01.11.1958 geboren,habe 44 Pflichtbeitragsjahre voll,kann also am 01.11.2021 in Rente mit Abschlag (10,8 %) gehen.Im Dezember 2018 endete mein Alg1 Bezug. Seit Januar 2019 bin ich nun Privatier/Hausfrau (nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet.) Ich werde die Zeit bis zur Rente mit Ersparnissen überbrücken, Kv über meinen Mann. Meine Frage wäre nun, verhindert diese Lücke/ Überbrückungszeit den Erhalt der Rente zum 1.11.2021 ? Gruß Margarete Vielleicht kann ich ja noch für ein Jahr freiwillige Beiträge einzahlen,dass ich auf 45 Jahre komme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Margarete58,

für die von Ihnen genannte Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,8% benötigen Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten. Diese haben Sie Ihrer Aussage nach bereits erfüllt. Die Zeit von Januar 2019 bis zum Rentenbeginn verhindert nicht den gewünschten Renteneintritt am 01.11.2021, da Sie die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit von 35 Jahren bereits erfüllen.

Sie sprechen jedoch auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte an. Für diese Rente werden 45 Jahre an bestimmten Versicherungszeiten benötigt. Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Anzahl der hierauf zählenden Monate bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu ermitteln, um gegebenenfalls einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Denn für diese Altersrente wird, im Gegensatz zur Altersrente für langjährig Versicherte, kein Abschlag fällig. Es gibt hier jedoch eine Einschränkung: die eventuell zu zahlenden freiwilligen Beiträge zählen nur zu den 45 Jahren, wenn während der letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn in dem gleichen Zeitraum keine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit vorliegt - Sie sich dort also nicht arbeitslos melden.

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3 Antworten

???am 29.07.2019 | 16:10
Für die Rente für langjährige Versicherte brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre und die haben Sie ja schon. Von daher hat diese Lücke keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch an sich.
senf-dazuam 29.07.2019 | 17:02
Die 45 Jahre spielen eine Rolle, wenn Sie zwei Jahre überbrücken und noch ein Jahr an Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen einbringen können (Mindestbeitrag oder ein Minijob). Mit 64 könnten Sie dann ohne Abschläge in Rente gehen ... aber bis das einen "Gewinn" bringt, dauert es etwa 10 Jahre.
W°lfgangam 30.07.2019 | 20:21
Hallo Margarte58, Sie müssten *bekloppt sein, statt der schon möglichen Rente mit Abschlag ab 63 noch ein weiteres Jahr zu warten und zusätzlich noch freiwillige Beiträge dafür einzuzahlen. Wann erwarten Sie mit Ihrer Strategie wieder finanziell 'glatt' zu sein, welches Lebensendalter schwebt Ihnen vor ...bevor Sie die bereits möglichen gezahlten/gekürzten Rentenbeträge wieder 'raushaben'. TIPP: Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle und lassen Sie sich dort Ihre 'Wartezeit' auf die volle Rente + Beitragszahlung mal gegenrechnen, wann das wieder im eigenen Portemonnaie ist ...unter 10 Jahren wird's bei der aktuellen guten Finanzlage der DRV nicht liegen! Gruß w.
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