Hallo Herbst,
bei der Rentenberechnung werden grundsätzlich nur die Zeiten der selbständigen Tätigkeit rentensteigernd berücksichtigt, für die auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Für diese Zeiten müssten Ihnen dann auch entsprechende Nachweise über die Beitragszahlung vorliegen. Darüber hinaus sollten diese Zeiten dann auch schon in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt sein.
Oder steht Ihre Frage in einem anderen Zusammenhang? Ggf. könnten Sie Ihre Frage insoweit noch einmal konkretisieren?
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