Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Petra/58,
nein. Da Sie die Rente für langjährig Versicherte ((35 Versicherungsjahre und Vollendung des 63. Lebensjahres) anstreben, können Sie die Rente, wie geplant, beantragen.
Eine Anrechnungszeit der Lücke wäre nur dann denkbar gewesen, wenn Sie Ihre Meldung beim Arbeitsamt beibehalten hätten. Die Frage der späteren Krankenversicherung als Rentnerin klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
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