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Experten-Antwort

Rente für Pflege

von Pflegender17.01.2022 | 09:22
129 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich pflege meinen Ehemann mit Pflegegrad 4. Ergibt sich die Rente (die dafür von der Pflegeversicherung bezahlt wird) pauschal, also nach dem Pflegegrad und mind. 10 Stunden an mind. 2 Tagen die Woche oder Ist es auch relevant wieviele Stunden ich ihn die Woche pflege ? Vielleicht ist das mit den Stunden auch veraltet aber ich habe sowas mal irgendwann gelesen… Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pflegender,

besteht für den Pflegebedürftigen ein Pflegeleistungsanspruch mindestens nach Pflegegrad 2, muss Ihr zeitlicher Pflegeaufwand wöchentlich wenigstens zehn Stunden betragen und regelmäßig an mindestens zwei Tagen in der Woche erbracht werden. Bis zum 31. Dezember 2016 waren noch regelmäßig 14 Stunden wöchentlich erforderlich. Die letztendliche Feststellung zum Pflegeaufwand trifft die zuständige Pflegekasse. Diese muss Ihnen die Sie betreffenden Feststellungen auf Wunsch mitteilen. Wir empfehlen Ihnen außerdem unsere Informationsbroschüre "Rente für Pflegepersonen -Ihr Einsatz lohnt sich", die Sie auf unserer Homepage herunterladen können. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Bemessungsgrundlagen für den von der Pflegekasse zu leistenden Beitrag für ihre Rentenversicherung.

Die Broschüre können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Ditoam 17.01.2022 | 09:29
Hallo liebe Berater Das Thema würde mich auch sehr interessieren. Haben auch einen Pflegebedürftigen mit PG 4 in der Familie. Ich pflege 12 Stunden die Woche und meine Schwestern auch 12 Stunden. Steht uns nun beiden demnach das max. an Rentenbeiträgen zu oder muss man sich diesen max. Beitrag dann zu je 50 % teilen ? Andersrum würde ich doch nicht höhere Beiträge bekommen, wenn ich alleine die 24 Stunden Pflege wöchentlich übernehme oder ?
Siehe hieram 17.01.2022 | 09:30
Hallo Pflegender, Voraussetzung zu Zahlung von Beiträgen für Sie durch die Pflegekasse aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit ist insbesondere, dass Sie selbst nicht mehr als 30h/Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ansonsten richten sich die Beiträge nach dem Pflegegrad, den der zu Pflegende erhält. Dies ist übrigens auch bei einer 'Kombipflege' der Fall, also teilweise Pflege durch einen Pflegedienst und teilweise Pflege durch Sie. Dann allerdings sind die Beiträge zur RV niedriger. Ausführlich können Sie dies in dieser Broschüre nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Pflegenderam 17.01.2022 | 09:58
Vielen Dank Wenn man sich die Pflege teilt, einer davon ist angestellt unter 30 Wochenstunden… Das dürfte ja kein Problem sein. Der andere Selbständig. Geht das Dan auch oder werden dann keine Beiträge übernommen ? Oder spielt bei selbständigen auch die Stundenanzahl der Arbeit eine Rolle ?
Siehe hieram 17.01.2022 | 10:20
Bei Selbständigen ist die Stundenzahl, die außerhalb der Pflege gearbeitet wird (also für das Erwerbseinkommen) wohl etwas schwieriger nachzuweisen. Andererseits ergibt sich bei 'freier Zeiteinteilung' natürlich auch wiederum ein Vorteil für die zu pflegende Person, weil der Selbstständige flexibler sein kann. Letztendlich entscheidet aber die zuständige Pflegekasse selbst (also nicht die DRV), ob die Voraussetzungen vorliegen, weshalb Sie bitte für diese Konstellation dort direkt nachfragen sollten. Bzw. dann auf dem auszufüllenden Fragebogen die Angaben so präzise wie möglich machen.
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