Hallo Ingrid,
Grundlage des Rentenanspruchs für Pflegepersonen sind
fiktive beitragspflichtige Einnahmen, die für die geleistete Pflege zugrunde gelegt werden. Sie bilden die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage. Diese errechnet
sich aus einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsgröße. Bei Pflege in den neuen Bundesländern gilt die Bezugsgröße (Ost).
Faustformel:
15532 EUR (Bemessungsgrundlage 2020): 40 551,00 EUR (= jährliches Durchschnittsentgelt aller Versicherten 2020)
× 34,19 EUR (= aktueller Rentenwert 7/2020) = 13,09 Euro monatlicher Rentenbetrag
Näheres hierzu file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/rente_fuer_pflegepersonen.pdf