Sehr geehrte Frau Hüsch,
Die Pflegekasse zahlt für die Pflegeperson Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Bei den von Ihnen genannten Beträgen „von 9,27 EUR auf 12,58 EUR“ handelt es sich nicht um den Einzahlungsbetrag, sondern um den Betrag der voraussichtlichen monatlichen Rentensteigerung, die diese Einzahlung durch die Pflegekasse bei einem Jahr Pflege in Ihrem Versicherungskonto bewirkt.
Damit Sie später Ihre Regelaltersrente beziehen können, müssen Sie insgesamt mindestens 5 Jahre mit Beiträgen zur Rentenkasse gezahlt haben (z.B. durch Pflege, durch Beschäftigung, Kindererziehung, Krankengeld etc.). Vorausgesetzt Sie erreichen diese 5 Jahre mit Beitragszahlungen bis zur Regelaltersgrenze, so erhalten Sie auch die Rente unter Einbeziehung Ihrer Pflegezeit. Eine Mindestpflegezeit gibt es nicht.
Ab dem 01.01.2017 gelten die neuen Werte für die Pflegekasse. Sie brauchen hierfür aber nichts zu tun. Die Pflegekasse wird einfach die dann gültigen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung