Rente für Pflegepersonen – Fragebogen
Hallo User Jemma,
wie User W*lfgang bereits mitgeteilt hat, entscheidet einzig und allein die Pflegekasse des zu Pflegenden, welche Stunden welchem Pfleger zugestanden wird. Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, müssten Sie sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzten; entweder ist ein neuer Antrag zu stellen oder es genüg ein Widerspruch, wenn der letzte Bescheid noch keine vier Wochen alt ist.
Bzgl. der Versicherungspflicht in der GRV auf Grund einer Pflege, sollten Sie schnellstmöglich bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungspflicht für einen rückwirkenden Zeitraum stellen.
Wenn sich herausstellt, dass eventuell eine Beratungspflicht seitens der Pflegekasse unterblieben ist, kann ggfs. die Versicherungspflicht auch rückwirkend eintreten.