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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von dimi30.01.2017 | 13:20
1814 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Set 2 Jahren erhalte ich 1/3 Rente für Schwerbehinderte und bin beschäftigt bis zu der Hinzuverdienstgrenze. Vor kurzem habe ich meine Vollrente für Schwerbehinderte ab dem 1.05.2017 beantragt, weil ich zu diesem Datum meinen Arbeitsvertrag (im Alter von 53 Jahren und 7 Monaten) auflösen lasse. Gestern wurden mir die Änderungen nach dem Gesetz zur neuen Flexi-Rente bekannt und ich wurde sehr verunsichert. Gilt in meinem Rentenfall das neue Gesetz, oder jeher die alten Bestimmungen für die Frührente? Meine Hinzuverdienstgrenze ist momentan verhältnismäßig hoch und nach dem neuen Gesetz würde sich die Summe der Löhne bis Ende April negativ auf die allgemeine Rentensumme für 2017 auswirken.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die mit der „Flexi-Rente“ ab 01.07.2017 neue Hinzuverdienstregelung gilt auch für Bestandsrentner. Negative Auswirkungen auf Ihre Rente kann ich nicht erkennen. Da Sie angeben, dass Sie vor Beginn der Vollrente die Beschäftigung beenden, gibt es auch keinen Grund, verunsichert zu sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bis zum 30.06.2017 gelten die „alten“ Hinzuverdienstgrenzen.

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6 Antworten

SuchenundFragenam 30.01.2017 | 14:51
Keine Panik: Die Nebenverdienste werden immer erst ab Rentenbeginn gerechnet! Was Sie vorher verdienen, spielt keine Rolle!
SuchenundFragenam 30.01.2017 | 14:54
Zitat von SuchenundFragen anzeigen
Oh - sorry. Das war ein "Schnellschuss". Ich hatte Ihren ersten Satz überlesen. Trotzdem würde ich aber davon ausgehen, dass ab 01.05. "die Karten neu gemischt" werden. Bei den meisten Rentnern wird ja der Wechsel von einer Teilrente in eine Vollrente nicht zum Jahresanfang sondern erst im Laufe des Jahres anstehen.
Ranschidam 30.01.2017 | 16:06
Hi, Dimi, wenn ich das richtig verstanden habe, werden Sie ab Rentenbeginn kein weiteren Einkünfte neben der Altersrente beziehen, da Sie die Beschäftigung 04/2017 beenden. Wenn Sie keine Einkünfte ab 01.05.2017 haben werden, werden die Bestimmungen bzgl. der Gesetzesänderungen ("Flexi-Rente") ab 07/2017 gar nicht auf Ihre Rentenzahlung auswirken. Kein weiteres Einkommen neben der Rente - keine Kürzung der Rente.
dimiam 30.01.2017 | 16:48
Danke für Eure positiven Antworten.
dimiam 31.01.2017 | 09:24
Danke für Ihre Antwort. Also mein Antrag auf Vollrente nach Beendigung des Arbeitsvertrags ist OK. Nach dem neuen Gesetz aber hätte ich nie Teilrente bekommen, da die Formel in meinem Fall folgendermaßen aussieht: (Mein Hinzuverdienst-450) * 40% > Vollrente. Wird diese Tatsache keine Auswirkung auf meine 1/3 Teilrente, die ich momentan bis Ende April erhalte?
dimiam 31.01.2017 | 09:36
O, das ist super für mich. Besten Dank für Ihre professionelle Antwort!
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