Hallo, LOHBRA,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens zum 01.12.2009 mit 10,8% Abschlag in Anspruch nehmen. Wird ein späterer Rentenbeginn gewünscht, vermindert sich dieser Abschlag um 0,3% je Monat späteren Renteneintritts.
Grundvoraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine Schwerbehinderung von mind. 50% auch noch zum Rentenbeginn vorliegt. Hier müßte also Ihr Ausweis unbedingt verlängert werden.
Für weitere Rückfragen und individuelle Berechnungen können Sie auch eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen.
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