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Experten-Antwort

Rente für Spätaussiedler mit Paragraph 7

von Monaucu08.02.2020 | 08:03
1637 Ansichten
11 Antworten
Hallo, Ich bin seit 28 April 1996 in Deutschland als Spätaussiedler mit Paragraph 7 anerkannt, meine Frau ist die Deutschstämmige, die hat Paragraph 4. Bin 61 Jahre Alt und denke an meine zukünftige Rente. Bis heute habe ich fast 24 Jahre in Deutschland gearbeitet. In Rumänien habe ich 12 Jahre geschafft, plus 5 Jahre Uni (Dipl.Ing.) plus Militärdienst (9 Monate). Meine Frage: Kann ich mit 63 Jahre in Rente gehen? Werden die reine Jahre aus Rumänien berücksichtigt? Mit anderen Wörtern wenn ich 63 Jahre alt bin habe ich 26 Jahre in Deutschland und 17 Jahre in Rumänien, d.h. 43 Jahre insgesamt, theoretisch darf ich die Rente antragen. Dann bekomme ich das Geld aus D für die 26 Jahre und aus Rumänien für die 17 Jahre. Ist es möglich? Gruß, Monaucu

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2020 | 09:40

Hallo Monaucu,

eine abschließende Antwort ist auf Ihre Frage mit den angegebenen Daten leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Nähe Ihres Wohnortes für eine entsprechende Beratung aufzusuchen.

Prinzipiell werden für eine deutsche Altersrente eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und ein bestimmtes Lebensalter vorausgesetzt. Bei Ihnen wäre insbesondere die Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit von 35 Jahren) zu prüfen. Für die 35 Jahre werden sowohl deutsche als auch rumänische Beitragszeiten sowie bestimmte beitragsfreie Zeiten berücksichtigt. Inwieweit die von Ihnen angegebenen Zeiten tatsächlich rumänische Versicherungszeiten darstellen, kann durch uns nicht beurteilt werden. Dies wird spätestens im Rentenverfahren durch den rumänischen Versicherungsträger festgestellt und dessen Ergebnis ist für uns verbindlich.

Bitte beachten Sie auch, dass die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte vorrangig aus den deutschen Versicherungszeiten berechnet und gezahlt wird. Zusätzlich wird der rumänische Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihnen aus den rumänischen Versicherungszeiten eine Rente gewährt werden kann. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis der rumänischen Vorschriften, die mit den deutschen Regelungen nicht identisch sind. Insbesondere können wir nicht beurteilen, ab welchem Lebensalter Ihnen eine rumänische Altersrente gezahlt werden kann.

10 Antworten

Berateram 08.02.2020 | 08:10
Ihre rumänischen Zeiten werden zwar nicht nach dem Fremdrentengesetz in der Deutschen Rentenversicherung bewertet, aber diese werden mit den deutschen Zeiten addiert und damit dürften Sie auch die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre rumänischen Zeiten der deutschen Rentenversicherung auch gemeldet haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich entsprechend beraten.
Monaucuam 08.02.2020 | 08:36
Ich möchte auf jeden Fall mit 63 in Rente, mit oder ohne Abzüge. Die Frage ist ob ich mit so viele Jahre (D + Ru) überhaupt darf, und wenn unter 45 Jahre auch mit Abzüge darf. Die wichtigste Sache ist das die Jahre addiert werden. Ich wohne in 78579 Neuhausen ob Eck. Wo kann ich eine Beratungsstelle in der nähe finden?
Berateram 08.02.2020 | 08:24
Monaucu schrieb

Militärdienst und Uni werden auch berücksichtigt?

Wenn Ja dann habe ich 43 Jahren (Summe D und Ru) und darf mit 63 Jahren in Rente ohne Abzüge?

Ihre rumänischen Zeiten werden zwar nicht nach dem Fremdrentengesetz in der Deutschen Rentenversicherung bewertet, aber diese werden mit den deutschen Zeiten addiert und damit dürften Sie auch die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre rumänischen Zeiten der deutschen Rentenversicherung auch gemeldet haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich entsprechend beraten.
Militärdienst und Uni werden auch berücksichtigt? Wenn Ja dann habe ich 43 Jahren (Summe D und Ru) und darf mit 63 Jahren in Rente ohne Abzüge?
Welche rumänischen Zeiten zu den 45 Beitragsjahren zählen, wird individuell von Ihrem zuständigen Rententräger geprüft. Sollten Sie Ihre rumänischen Zeiten schon gemeldet haben, bitten Sie Ihren Rententräger um eine entsprechende Rentenauskunft, die alle zurücklegten Zeiten in beiden Ländern umfasst. Hier können Sie nur die Vorgehensweise aber keine abschließende Antwort erhalten.
Schadeam 08.02.2020 | 09:37
Rechts oben auf dieser seite finden Sie die Beratungsstellensuche, da brauchen Sie nur Ihre PLZ eingeben, werden fündig..... Da Rumänien Teil der EU zählen die Arbeitszeiten mit sofern diese von der rum. Versicherung bestätigt werden. Schul- und Studienzeiten ab 17 zählen ohnehin als Anrechnungszeiten (egal wo in der Welt studiert wurde), diese Zeiten zählen aber nicht bei "45 Arbeitsjahren". Wer 35 Jahre aufweist kann in D ab 63 in Rente gehen. Die Arbeitszeit und der Militärdienst ergibt aber eine rumänische Rente über die die dortige RV entscheidet.
Monaucuam 09.02.2020 | 15:59
Die Unistudium Zeiten (5 Jahre) und Militärdienst (9 Monate) aus Rumänien werden nich gezählt bei "45 Jahren",aber bei 35 Jahren werden gezählt? Es hört sich komisch an...
Berateram 09.02.2020 | 16:27
Monaucu schrieb

Die Unistudium Zeiten (5 Jahre) und Militärdienst (9 Monate) aus Rumänien werden nich gezählt bei "45 Jahren",aber bei 35 Jahren werden gezählt? Es hört sich komisch an...

Nur weil es sich für Sie „komisch“ anhört, ist es doch trotzdem richtig. Sie haben eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung.
Monaucuam 09.02.2020 | 19:59
Ich bedanke mich für Ihren Antworten, habe ein Termin in eine Beratungsstelle gemacht.
Berateram 09.02.2020 | 20:14
Monaucu schrieb

Ich bedanke mich für Ihren Antworten, habe ein Termin in eine Beratungsstelle gemacht.

Falls Sie hoffen, dort etwas anders zu hören, werden Sie enttäuscht sein. Seine Wunschantwort erhält man auch dort nicht.
Monaucuam 09.02.2020 | 20:26
Sie haben mich total falsch verstanden. Ich möchte kein anderen Antwort bekommen, ich bin sehr zufrieden das die Jahre aus Rumänien zählen. Das war meine Befürchtung. Das die Studium Jahren für 45 Jahre nicht zählen habe sehr gut verstanden, vielleicht meine Aussage mit "komisch" war nicht die richtige. Möchte mich entschuldigen. Den Termin habe ich gemacht nicht weil ich ein anderen günstigen Antwort erwarte, sondern weil ich möchte die ganze Aktion "Rente" anstoßen. Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe.
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