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Experten-Antwort

Rente / GDB

von Blumen17.02.2014 | 09:52
1133 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, bin im Alter von 63 im Oktober 2013 mit Abzügen in Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) gegangen. Hatte zu diesem Zeitpunkt einen GDB von 30. Seit Frühjahr 2012 läuft mein Antrag beim Versorgungsamt, den GDB von 30 auf mind. 50 zu erhöhen. Vorgang ist im Augenblick vorm Sozialgericht zur Entscheidung. Meine Frage nun bitte: Sollte mir ein GDB von 50 zugesprochen werden, entfallen dann die Rentenabzüge rückwirkend ab Oktober 13 oder erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung durch das Sozialgericht? Besten Dank für Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2014 | 11:37

Hallo Blumen,

Forumsteilnehmer Jonas hat Ihnen schon richtig geantwortet. Es kommt entscheidend darauf an, für welchen Zeitraum Ihnen der GdB von 50 zuerkannt wird. War er rückschauend betrachtet nach Auffassung des Gerichts am 01.10.2013 bereits gegeben, dann steht ab diesem Zeitpunkt die abschlagfreie Rente wegen Schwerbehinderung zu. Der Zeitpunkt der SG-Entscheidung ist egal.

1 Antworten

Jonasam 17.02.2014 | 11:24
Hallo Blumen! Sie beziehen aktuell eine Altersrente für langjährig Versicherte. Ein Wechsel in eine andere Altersrente ist nur möglich, wenn der Rentenbeginn derselbe ist. Ein späterer Wechsel ist durch § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen. Sollte Ihnen ein GdB von 50 ab September 2013 oder früher zugesprochen werden, könnten Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Oktober 2013 wechseln. Dann ohne Abschläge ab Rentenbeginn. Nach Auffassung des BSG wäre dies nämlich kein tatsächlicher Wechsel. ABER: Sollte Ihnen ein GdB von 50 erst ab Oktober oder später zugesprochen werden, wäre ein Wechsel zwischen den Altersrenten nicht möglich. Die jetzt festgestellte Altersrente würde mit Abschlägen weiter gezahlt werden. MfG Jonas
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