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Rente gegen Unfähigkeit

von Aeslan06.10.2009 | 20:50
1025 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme Hilfe für Lebensgehalt von die ARGE. Leider soll ich machen eine Arbeitsstelle was mir gesagt wird von ARGE. Geht das ja n icht, weil ich das nicht machen kann. Wer macht schon Job wenn es gibt nur ein Euro ?!? Nun habe ich gehört von Rente wegen Arbeit geht nicht mehr. Meine Zeit ist unbestritten seit 1998 Beziehung von Leistung von Amt. Kannich bekommen eine Rente von der Versicherung wegen Unarbeit??? Muß ich machen eine Erprobung was ich kann Arbeiten ? Habe gelernt in Ausbildung eine Tätigkeit als Mecjaniker; was ist aber sehr anstrengend und sehr unsauber. Muss ich dass weitermachen ? Danke für Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Aeslan,

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dieser ist aber nur dann aussichtsreich, wenn

Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Maßgebend sind hier grundsätzlich die Verhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

4 Antworten

Wolfgangam 06.10.2009 | 21:10
Hallo Aeslan, die Aussichten für eine Rente wegen Erwerbsminderung ("Unarbeit") sind eher schlecht. Wenn Sie die ARGE wegen akuter Krankheitsmerkmale und Arbeit verhindernder Symptome noch nicht zum Gesundheitsamt geschickt hat - um Ihr aktuelles Leistungsvermögen feststellen zu lassen - sind Sie weiter gezwungen, nach den Regeln der ARGE mitzuspielen, das was der allgemeine Arbeitsmarkt für Ihre Fähigkeiten bietet - das sind auch 1-EUR-Jobs. Heißt, Sie suchen Arbeit, Sie können Arbeiten ...aber, Sie müssen nicht, Sie können sich auch abmelden und von dem leben, was Sie haben. Gruß w.
Trollam 07.10.2009 | 03:39
Schlecht gefakt,das üben wir nochmal.
B´sonam 07.10.2009 | 09:28
isgücünün kismen azalmasindan dolayi ayliklar Isgücünün kismen azalmasindan dolayi ayligi, eger isgücünüz kismen azalmissa, isgücünde azalma halinin meydana gelmesinden önceki son bes yilin üc yilinda zorunlu prim ödeme süreniz varsa ve genel bekleme süresi olan bes yili, isgücündeki azalmanin meydana gelmesinden önce doldurursaniz, alabilirsiniz. Siz eger, sonu önceden tahmin edilemeyecek bir süre icin hastalik veya sakatlik dolayisiyla, is piyasasindaki genel sartlar altinda, günde en az alti saat calisamiyorsaniz, isgücünüz kismen azalmis demektir. Das müßte Ihre Frage beantworten.
Ludwig47am 13.10.2009 | 00:58
Hallo, mich würde Ihre Antwort interessieren - leider kann ich diese Fremdsprache nicht lesen. Danke. Gruß Ludwig
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