Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente gepfändet

von Peter K.13.12.2012 | 12:53
2366 Ansichten
9 Antworten
Liebe Kollegen, ein Gläubiger (priv. Darlehen) hat einen Titel gegen mich erwirkt und nun einen Pfändungsbescheid per Amtsgericht an die DRV geschickt. Vor kurzem war ich in einer Anschlußheilbehandlung - und siehe da - sie haben mir das sog. Übergangsgeld nicht ausbezahlt. Ich dachte immer das es einen sog. Pfändungsfreibetrag von ca. 1024€ gibt. Nun wird mir das Ganz auch bei meiner Rente in wenigen Jahren passieren, dass die einfach garnix an mich ausbezahlen. Was kann/muss ich tun um wenigstens den Pfändungsfreibetrag zu sichern ? Wäre schön, wenn jemand eine Antwort wüsste*danke im voraus*

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2012 | 10:13

Hallo Peter K.,

nach § 54 SGB I sind laufende Sozialleistungen – hierzu gehören auch Renten und Übergangsgeld - wie Arbeitseinkommen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) pfändbar. Die Deutsche Rentenversicherung ist als sog. Drittschuldner verpflichtet, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auszuführen. Wenn vom Rechtspfleger des Amtsgerichts nichts abweichendes festgelegt wurde, richtet sich die Höhe der Pfändung nach der Tabelle zu § 850c ZPO. Danach wäre zur Zeit ohne Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen eine Pfändung erst ab einem Betrag von 1030,- Euro mtl. möglich. Das Gericht kann in bestimmten Fällen aber auch von einem niedrigeren Betrag ausgehen, z.B. wenn es um die Pfändung von Unterhaltsansprüchen geht. Sofern Sie weiteres Einkommen beziehen, kann es die Zusammenrechnung anordnen. Der pfändbare Betrag wird dann aus der Summe dieser Einkommen ermittelt. Dies muss aber im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss festgelegt worden sein.

8 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 13.12.2012 | 13:30
Das Übergangsgeld kann durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vollständig einbehalten werden, sondern hier sind die Freibeträge des § 850c Zivilprozessordnung anzuwenden. Möglicherweise wurde in Ihrem Fall kein Übergangsgeld ausgezahlt, weil Erstattungsansprüche einer Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters vorlagen.
Gastronomam 13.12.2012 | 14:17
Möglicherweise wurde in Ihrem Fall kein Übergangsgeld ausgezahlt, weil Erstattungsansprüche einer Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters vorlagen.
Ist das ein priv. Darlehn??
=//=am 13.12.2012 | 15:30
Gastronom schrieb

Möglicherweise wurde in Ihrem Fall kein Übergangsgeld ausgezahlt, weil Erstattungsansprüche einer Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters vorlagen.

[/quote]

Ist das ein priv. Darlehn??

Ist das ein priv. Darlehn??
Es spielt keine Rolle, ob es ein privates Darlehen ist oder von einer Bank. Pfändung bleibt Pfändung. Allerdings muss - wie bereits von @Sachbearbeiter.... erwähnt - die Pfändungsfreigrenze beachtet werden.
=//=am 13.12.2012 | 15:34
Peter K. schrieb

Dank an Experte,

für die dezidierte Antwort bzw.Ausführungen!

schöne Feiertage ..mit freundlichen Grüßen,

Peter K.

Es ist gesetzlich nicht zulässig, dass gar nichts an Sie ausgezahlt wird. An Ihrer Stelle würde ich mich direkt mit der DRV in Verbindung setzen und nachfragen, weshalb Sie kein ÜG bekommen. Es sei denn - wie bereits erwähnt - es wurde ein Erstattungsanspruch geltend gemacht. Sie müßten doch aber ein Schreiben der DRV über die Pfändung erhalten haben, in welchem Ihnen mitgeteilt wurde, wie sich die Sache verhält, was gepfändet und was an Sie ausgezahlt wird!
Peter K.am 13.12.2012 | 21:36
Besten Dank für die sehr kompeten Antworten - tatsächlich hat die DRV (nachdem ich nachgefragt habe) heute(!) bestätigt, dass mir der Betrag überwiesen wird - merci nochmals und allen einen erfreulichen Jahresausklang und schöne Festtage...Peter K.
Peter K.am 14.12.2012 | 18:17
Dank an Experte, für die dezidierte Antwort bzw.Ausführungen! schöne Feiertage ..mit freundlichen Grüßen, Peter K.
Peter K.am 14.12.2012 | 18:17
Dank an Experte, für die dezidierte Antwort bzw.Ausführungen! schöne Feiertage ..mit freundlichen Grüßen, Peter K.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026