Hallo,
sowohl die Rentenauskunft als auch die Renteninformation enthält eine Hochrechnung Ihrer künftigen Regelaltersrente. Dabei wird fiktiv der Durchschnitt an Beiträgen aus den letzten 5 Kalenderjahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu Grunde gelegt. Wenn sich Ihr Einkommen in der Vergangenheit geändert hat, wirkt sich dies auch auf die Hochrechnung aus.
Im übrigen ist es zutreffend, dass während des Krankengeldbezuges die Beiträge aus 80% des vorherigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts gezahlt werden (und nicht aus der Höhe des tatsächlichen Krankengeldes).
Bezogen auf die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist es so, dass diese vorgezogene Altersrente bislang ohne Minderung nach Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens ab 60 mit 10,8% Rentenminderung beansprucht werden konnte, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Sowohl der abschlagsfreie Rentenbeginn als auch die Möglichkeit der frühestmöglichen Inanspruchnahme der Rente wird Versicherte der Geburtsjahrgänge 1952 und jünger stufenweise angehoben. Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, können diese Rentenart künftig ohne Minderung nach Vollendung des 65. Lebensjahres, frühestmöglich jedoch ab 63 mit 10,8% Abschlag beanspruchen.