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Experten-Antwort

Rente GKV oder PKV

von Helmut07.01.2023 | 19:48
158 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mit großem Interesse habe ich Ihnen Bericht gelesen. Leider habe ich für mein spezielles Thema keine Antworten gefunden. Auch sonst bei meiner Recherche im Internet war ich nicht wirklich fündig. Einen entsprechenden Rechner, der auch die Betriebsrente, Direktversicherung und Co. berücksichtigt habe ich nicht gefunden. Also habe ich versucht, selbst zu rechnen. Da ihr Bericht großen Sachverstand beinhaltet, wende ich mich mit meiner Frage direkt an Sie und hoffe, dass Sie mir weiter helfen können. Hintergrund: Ich bin aktuell 54 Jahre alt und seit 25 Jahren in der PKV versichert. Am 03.04.2023 werde ich 55 Jahre alt. Zum 31.01.2023 wurde ich gekündigt und verlasse ich meinen Arbeitgeber. Somit besteht die Möglichkeit, über den Weg der kurzweiligen Arbeitslosigkeit zum 01.02.2023 in die GKV zu wechseln. Zum 01.04.23 plane ich meine Selbstständigkeit, indem ich in ein Unternehmen als teilhabender Geschäftsführer einsteige. Ich stelle mir die Frage, ob sich ein Wechsel in die GKV insbesondere unter Berücksichtigung der Rentenzeit wirklich lohnt. Im Rentenalter bliebe mir nur die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bedeutet also, dass ich auf Betriebsrente, Direktversicherung und Co. die vollen GKV und PV Beiträge zahlen muss. Meine staatliche Rente beträgt zum Renteneintrittsalter in 2035 Stand heute ca. 2400,-€, wenn ich ab sofort keine Beiträge mehr zahlen würde, was ich in der Selbstständigkeit auch nicht vor habe. Die Summe aus Betriebsrente, Direktversicherung usw. beträgt ca. 2500,-€. (Der Wert stimmt, habe stark vorgesorgt) PKV: Aktuell zahle ich in der PKV einen monatlichen Betrag von ca. 600,-€, bei 400,-€ jährlich Selbstbehalt. Ich bin alleine versichert, meine Frau ist in der GKV, sie arbeitet halbtags. Unsere beiden erwachsenen Töchter sind ebenfalls berufstätig und in der GKV. Die Beiträge in der PKV zum Zeitpunkt des Renteneintritts können nur spekulativ berechnet werden. Bei zu hohen Beiträgen im Rentenalter besteht allerdings die Möglichkeit in den Basistarif der PKV zu wechseln oder den Selbstbehalt zu vergrößern. Den Zuschuss zur PKV über die Rentenkasse bereits berücksichtigt wären das inklusive des PV Beitrags aktuell ca. 678€ (Richtig ?) Berechnung: Höchstbetrag Basistarif ca. 740€ minus Zuschuss (2400€ gesetzliche Rente * 7,95% = 191€) plus Beitrag PV (4900€ * 3,05% = 149€) Freiwillig GKV: Meinen Berechnungen zur Folge würde ich bei Eintritt in die Rente 2035 ca. 14,80% normaler Beitrag plus ca. 1,20% Zusatzbeitrag in der GKV plus 3,05% PV an Beiträgen zahlen. Auf den Anteil der gesetzliche Rente, die Hälfte. In Euro gesamt ca. 734€ (Berechnung: gesetzliche Rente 2400,-€ * 10,95% = 263,-€ + Betriebsrente und Co. 2500,-€ * 18,85% = 471,-€. ) (Richtig?) Freibeträge, Entwicklungen etc. habe ich nicht berücksichtigt. Wenn meine Berechnungen stimmen, stehen sich im Rentenalter ca. 734€ in der GKV vs. 678€ in der PKV (Basistarif) gegenüber. Sollte dem so sein, bleibe ich in der PKV. Erst Recht unter der Berücksichtigung, dass ich jetzt schon weiß, dass ich in der Selbstständigkeit bereits zum Start den GKV Höchstbetrag zahlen muss. Ich weiß nur nicht, ob meine Berechnung stimmen bzw. an wen ich mich wenden kann um das prüfen zu lassen. Haben sie eine Antwort? Natürlich völlig unverbindlich! Lieben Dank für Ihre Antwort Beste Grüße Helmut

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 11:50

Hallo Helmut,

zur privaten Krankenversicherung leistet die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von zur Zeit maximal 8,1 Prozent der gesetzlichen Rente. Sofern Sie als Rentner freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls einen Zuschuss zu diesen Aufwendungen. Da Ihr kassenindividueller Zusatzbeitrag relevant ist, kann der Zuschussbetrag etwas höher oder niedriger als zur privaten Krankenversicherung sein.

Sofern Sie ab Beginn der Selbständigkeit nicht mehr rentenversichert sind, hat das Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche. Insbesondere der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geht verloren. Ich empfehle Ihnen, sich ggf. entsprechend zu informieren. Evtl. vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei Ihrer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Im Übrigen kann leider keine Stellungnahme zu Ihren Annahmen erfolgen. Ich würde Ihnen empfehlen, Ansprüche und Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung unmittelbar bei den entsprechenden Versicherungen zu erfragen.

2 Antworten

Kein Rententhemaam 07.01.2023 | 23:38
Wenn Sie seit 25 Jahren privat krankenversichert sind, werden Sie sich ab Rentenbeginn entweder privat oder aber freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen und dann einen Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten. Wie Sie sich bis dahin versichern, ob privat oder gesetzlich, ist der Rentenversicherung völlig gleichgültig und kein Thema für ein Rentenforum. Diese Frage können Sie eher in einem Forum der Krankenkasse stellen. Ich befürchte, dass Sie hier zu Ihrem Thema keine Expertenantwort erhalten werden.
W°lfgangam 08.01.2023 | 17:58
Hallo Helmut, dem sollte so sein, ohne jetzt im Detail nachgerechnet zu haben. Zusammengefasst: Sie haben keinen Abzug von rd. 11 % bei der gesetzlichen Renten, dafür zusätzlich KV-Zuschuss von rd. 8 %. Kein Abzug von rd. 19 % bei den betrieblichen/priv. Altersversorgungen. Bei HOHEN Alterseinkünften im Rahmen der PKV ./. ansonsten GKV-pflichtige Beiträge auf alles, sind die dann gar nicht 'so teuer', sogar von finanziellem Vorteil - bei gleichwertigen/ggf. besseren Leistungen. Gruß w.
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