Hallo Helmut,
zur privaten Krankenversicherung leistet die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von zur Zeit maximal 8,1 Prozent der gesetzlichen Rente. Sofern Sie als Rentner freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls einen Zuschuss zu diesen Aufwendungen. Da Ihr kassenindividueller Zusatzbeitrag relevant ist, kann der Zuschussbetrag etwas höher oder niedriger als zur privaten Krankenversicherung sein.
Sofern Sie ab Beginn der Selbständigkeit nicht mehr rentenversichert sind, hat das Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche. Insbesondere der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geht verloren. Ich empfehle Ihnen, sich ggf. entsprechend zu informieren. Evtl. vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei Ihrer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Im Übrigen kann leider keine Stellungnahme zu Ihren Annahmen erfolgen. Ich würde Ihnen empfehlen, Ansprüche und Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung unmittelbar bei den entsprechenden Versicherungen zu erfragen.
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