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Experten-Antwort

Rente + Hinzuverdienst

von LIWilder03.03.2016 | 15:13
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin ab 01.02.2016 Rentner (Altersrente) und habe noch für zwei Monate einen Hinzuverdienst von ca. 1.000 €/mtl. Ist die Hinzuverdienstgrenze von 450 € dann überschritten, oder werden die 2.000 € auf 12 Monate aufgeteilt? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LIWilder,

grundsätzlich wird der m o n a t l i c h e Hinzuverdienst der m o n a t l i c h e n Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt und kein jährlicher "Durchschnittsverdienst" bei abhängig Beschäftigten ermittelt.

Haben Sie denn nach Rentenbeginn noch weiter gearbeitet und deshalb Hinzuverdienst erzielt oder handelt es sich lediglich um Beträge, die erst nach Rentenbeginn ausgezahlt worden sind?

Sollten Sie nämlich Ihre Beschäftigung zum 31.01.2016 beendet haben (durch

Kündigung/Aufhebungsvertrag oder tarifl. Regelung) gilt ein Einkommen aus dieser bereits beendeten Beschäftigung nicht mehr als Hinzuverdienst.

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2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 03.03.2016 | 15:19
Da wird nix aufgeteilt. Was Sie in Monat Februar und März verdienen, wird auch für Februar und März gerechnet.
W*lfgangam 03.03.2016 | 20:28
Ergänzend: LIWilder, idealerweise/wahrheitsgemäß haben Sie das im AR-Antrag bereits mitgeteilt und via bestätigtem Vordruck R0230 der DRV zukommen lassen. Somit wird gleich die passende Teilrente festgesetzt. Hat man Sie bei Antragstellung nicht über die Einschränkungen bei Hinzuverdienst jenseits der 450 EUR hingewiesen? ODER haben Sie zum 01.02.2016 bereits Ihre Regelaltersgrenze erreicht? Dann ist jeglicher Verdienst bei der Altersrente uninteressant/zulässig. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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