Hallo LIWilder,
grundsätzlich wird der m o n a t l i c h e Hinzuverdienst der m o n a t l i c h e n Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt und kein jährlicher "Durchschnittsverdienst" bei abhängig Beschäftigten ermittelt.
Haben Sie denn nach Rentenbeginn noch weiter gearbeitet und deshalb Hinzuverdienst erzielt oder handelt es sich lediglich um Beträge, die erst nach Rentenbeginn ausgezahlt worden sind?
Sollten Sie nämlich Ihre Beschäftigung zum 31.01.2016 beendet haben (durch
Kündigung/Aufhebungsvertrag oder tarifl. Regelung) gilt ein Einkommen aus dieser bereits beendeten Beschäftigung nicht mehr als Hinzuverdienst.