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Rente/ Hinzuverdienst

von Werner13.05.2008 | 16:29
934 Ansichten
2 Antworten
Hallo,ich bin 60 Jahre und Schwerbehindert und kann ohne Abzüge in Rente gehen. Ich weiß das ich bis zu 400€ dazu verdienen darf/muß! Ich möchte gerne wissen ob sich die Grenze mit 65 Jahren ändert? Vielen Dank für die Auskunft. Werner

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.05.2008 | 07:55

Siehe Antwort von Rosanna.

Wichtig ist Ihr genauer Geburtsjahrgang. Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.

1 Antworten

Rosannaam 13.05.2008 | 17:24
Hallo Werner, da Ihre Regelaltersgrenze um 2 Monate nach dem 65. Lebensjahr hinausgeschoben wird, können Sie erst ab dann (65 + 2) dazuverdienen, was Sie wollen, also nicht bereits ab dem Folgemonat der Vollendung des 65. Lebensjahres. MÜSSEN tun Sie aber nix!!! Bis dahin gilt die 400,- Euro-Grenze (bzw. die jeweils gültige Hinzuverdienstgrenze, falls sich diese in den nächsten Jahren noch ändern sollte). Allerdings noch ein "Tipp": Sofern Sie mehr als 2 Monate pro Kalenderjahr mehr als das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze (also im Moment mehr als 800,- €) verdienen, können Sie auch die Altersrente als TEILRENTE erhalten. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten werden im Rentenbescheid aufgeführt. Sollten Sie hierzu dann Fragen haben, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der DRV. MfG Rosanna.
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