Hallo BurjAlKatl,
in dem von Ihnen geschilderten Fall hat das Sozialamt als Träger der Heimkosten Erstattungsanspruch auf die Rente geltend gemacht. Nach dem Tod wird das Sozialamt mit dem Pflegeheim die entstandenen Kosten abrechnen. Sollten ggf. noch Beträge zur Verfügung stehen, wären Erben zu ermitteln, falls diese nicht bekannt sind.
Der Rentenversicherungsträger stellt die Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats ein.
Als Erbe hat man die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist auszuschlagen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Nachlassgericht.
Ob zu Lebzeiten ein Kontakt zum Verstorbenen bestanden hat, ist unerheblich.