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Rente in Altersteilzeit

von Urlauber15.07.2009 | 19:31
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3 Antworten

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meine Frau November 1948 geboren, ist seit dem 1.12.08 in Altersteilzeit für ingesamt 60 Monate. Sie befindet sich momentan in der aktiven Phase. Seit Februar 2009 ist sie arbeitsunfähig und befindet sich z.Zt. in einer Reha. Sie ist den Anforderungen im Berufsleben nicht mehr gewachsen. Wie kann sie vorzeitig in Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gehen ? Wer kann mir da helfen ??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Urlauber,

da Ihre Ehefrau im November 1948 geboren ist, kann Sie dem Grunde nach auch eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen. Alternativ ist theoretisch auch eine Erwerbsminderungsrente (in voller oder teilweise Höhe) möglich. Allerdings beinhalten diese Rentenarten in Abhängigkeit des Rentenbeginns höhere Abschläge in der Berechnung.

Durch die seit Februar 2009 eingetretene Arbeitsunfähigkeit, ist beim Altersteilzeitvertrag auch ein sog. Störfall eingetreten. Sofern die Altersteilzeit weitergeführt wird, ist eine Nacharbeit für die Hälfte der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Sofern Ihre Ehefrau sich für die Altersrente für Frauen entscheiden würde, kann der abgeschlossene Altersteilzeitvertrag in Absprache mit dem Arbeitgeber gekündigt werden. Bezüglich weiterer Details zum bestehenden Altersteilzeitvertrag (Rückabwicklung u.ä.) bitten wir Sie sich direkt an den Arbeitgeber zu wenden und auch eine neue Rentenauskunft für die dann in Betracht kommende Rente bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzuholen.

2 Antworten

Chrisam 16.07.2009 | 06:23
Wenn Ihre Frau sich in einer Reha befindet, wird die Einrichtung ggf. Erwerbsminderung feststellen. Der Rehaantrag würde dann zum Rentenantrag umgedeutet. Sie können aber auch einen Antrag auf EM-Rente stellen. Ob die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind, kann so nicht beurteilt werden. Wie lange hat Ihrer Frau in die RV eingezahlt? Nach den 40 Lebensjahr 121 Pflichtbeitragsmonate? Liegt ggf. eine Schwerbehinderung vor? Antragstellung können Sie in jeder Beratungsstelle, in vielen Gemeinden oder bei Versichertenberatern der DRV. Mit Ihren Arbeitgeber müsste Ihre Frau dann noch die arbeitsrechtliche Seite abklären.
Gracyam 17.07.2009 | 12:00
Ihre Frau kann sich vom Sozialdienst der Rehaklinik ausführlich beraten lassen und erhält dann Informationen, wohin Sie sich wenden kann.
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