Hallo Urlauber,
da Ihre Ehefrau im November 1948 geboren ist, kann Sie dem Grunde nach auch eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen. Alternativ ist theoretisch auch eine Erwerbsminderungsrente (in voller oder teilweise Höhe) möglich. Allerdings beinhalten diese Rentenarten in Abhängigkeit des Rentenbeginns höhere Abschläge in der Berechnung.
Durch die seit Februar 2009 eingetretene Arbeitsunfähigkeit, ist beim Altersteilzeitvertrag auch ein sog. Störfall eingetreten. Sofern die Altersteilzeit weitergeführt wird, ist eine Nacharbeit für die Hälfte der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Sofern Ihre Ehefrau sich für die Altersrente für Frauen entscheiden würde, kann der abgeschlossene Altersteilzeitvertrag in Absprache mit dem Arbeitgeber gekündigt werden. Bezüglich weiterer Details zum bestehenden Altersteilzeitvertrag (Rückabwicklung u.ä.) bitten wir Sie sich direkt an den Arbeitgeber zu wenden und auch eine neue Rentenauskunft für die dann in Betracht kommende Rente bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzuholen.