Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEine Rente wird nie in der Anlage N aufgeführt.
In dr Anlage N Nr. 45 ff
Eine Rente wird nie in der Anlage N eingetragen!
In "N" müssen die Versorgungen aus der Unterstützungskasse und der Direktzusage erfolgen (nur vom AG gezahlt).
In die Anlage "R" sind die gesetzlichen Renten (Ziffer 4) sowie berufsständische Versorgungen einzutragen. Unter Ziffer 14 sind die privaten RT einzutragen. Unter Ziffer 31ff sind die Betriebsrenten (VBL, VAP, ZVK, Riester, Rürup usw.) einzutragen.
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