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Experten-Antwort

Rente in den USA und Deutschland

von Ulrich 05.12.2024 | 11:15
594 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, seit geraumer Zeit versuche ich das Thema “Windfall Elimination Provision” (WEP) zu ergruenden und hoffe nun, dass Sie mir dabei helfen koennen. Situation: Ich habe in den USA und in Deutschland mein gesamtes Arbeitsleben verbracht und habe folgende Ansprueche in den beiden Staaten: - Deutschland: > 420 Monate Beitragszeiten, so dass ich plane vorzeitig Ende 2026 die Rente in Deutschland zu beantragen (Altersrente fuer langjaehrig Versicherte) - USA: 38 credits – durch das Totalization Agreement habe ich trotz nur 38 credits einen Anspruch auf eine US Rente Mir wurde telefonisch von der US SSA in Frankfurt (Buero der US SSA in der US Botschaft in Frankfurt) und einer Mitarbeiterin der deutschen Rentenversicherung, unabhaengig voneinander, Auskunft gegeben, dass WEP in diesem Fall nicht wirksam wird. Sollte WEP zum Ansatz kommen, waeren mein deutscher und US Rentenanspruch zusammen deutlich geringer, weil WEP die US Rente deutlich reduzieren wuerde, als wenn ich 420 Monate in dem ein oder anderen System gearbeitet haette. Ich moechte in Summe nicht mehr bekommen, dadurch dass WEP nicht zum Ansatz kommt, sondern vermeiden, dass ich deutlich weniger bekomme. Meine Frage waere, wo ich die Vereinbarung finde, die dies regelt. Ich gehe davon aus, dass die Behoerden in den USA, wo ich meine US Rente beantragen werde, solche Details zwischen den beiden Staaten nicht kennen. Ich habe in einem Artikel einen Hinweis auf eine Broschuere gefunden, die das Thema behandelt. Der Link funktioniert leider nicht mehr – vielleicht haben Sie noch Zugriff auf diesen Text oder Vergleichbares ? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Herzlichen Dank, Ulrich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2024 | 13:36

Hallo Ulrich,

 

zum Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA können Sie in unserem Flyer das wichtigste nachlese.

Den Flyer finden Sie unser folgendem Link: 

Homepage | Arbeit und Rente in Deutschland und in den USA | Deutsche Rentenversicherung

 

Für Fragen, die dieses Sozialversicherungsabkommen betreffen, richten Sie am besten direkt an Ihren Rentenversicherungs Träger.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

5 Antworten

SVAam 05.12.2024 | 12:41
Ich befürchte bezüglich der Zeiten in den USA werden Sie hier keine Expertenantwort bekommen. In der folgenden Broschüre finden Sie die Kontaktdaten (ab Seite 51), bei denen man speziell zum Sozialversicherungsabkommen mit den USA Auskünfte erhalten kann.
xyam 05.12.2024 | 12:59
Hallo, WEP war in diesem Forum schon gelegentlich Thema. Ich finde allerdings keine Beiträge mehr hierzu. In USA ist das Thema zwar den Behörden bekannt, aber nicht unbedingt verständlich bzw. haben die Behördenmitarbeiter unterschiedliche Auffassungen. Sie brauchen wahrscheinlich einen guten Anwalt in USA mit entsprechenden Erfahrungen.
DaViam 05.12.2024 | 13:22
Kurzinformation zur amerikanischen Windfall Elimination Provision Sie haben einen Antrag auf eine deutsche Rente gestellt und haben auch Versicherungszeiten in den USA. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf eine innerstaatliche amerikanische Regelung hinweisen, die bei einem Zusammentreffen von einer deutschen mit einer amerikanischen Altersrente Auswirkungen auf die Höhe Ihrer amerikanischen Rente haben kann. Dabei handelt es sich um die „Windfall elimination provision – WEP“, einer besonderen Berechnungsformel. Aufgrund dieser Regelung wird nach den amerikanischen Rechtsvorschriften die Höhe der amerikanischen Alters- oder Invaliditätsrente vermindert, wenn die anspruchsberechtigte Person unter anderem auch eine ausländische Rente erhält. Die WEPRegelung richtet sich an alle Personen, die nach 1985 Anspruch auf eine amerikanische Alters- oder Invaliditätssrente haben. Hinterbliebenenrenten sind nicht davon betroffen. Grundsätzlich wird die WEP-Regelung angewandt, sobald eine Person neben der Rente der Social Security Administration unter anderem eine Rente aus einem anderen Staat bezieht. Bei bilateralen Sozialversicherungsabkommen gibt es jedoch eine Ausnahme von der Anwendung dieser Regelung, über die wir Sie gerne in Bezug auf das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen (DASVA) aufklären möchten. Nach dem DASVA können für die Erfüllung der Rentenanspruchsvoraussetzungen die Versicherungszeiten in Deutschland und in den USA zusammengerechnet werden. Wenn zum Beispiel die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für eine deutsche Altersrente nicht allein mit deutschen Versicherungszeiten erfüllt ist, können auch Ihre amerikanischen Versicherungszeiten für die Wartezeit berücksichtigt werden. Ein solcher Anspruch, bei dem deutsche und amerikanische Zeiten zusammengerechnet werden, wird als zwischenstaatlicher Rentenanspruch bezeichnet. Würden Sie die Wartezeit dagegen alleine mit Ihren deutschen Zeiten erfüllen, so wäre Ihr Anspruch innerstaatlich erfüllt, dass heißt für die Anspruchserfüllung spielen Ihre amerikanischen Versicherungszeiten keine Rolle. Die WEP-Regelung kommt nach amerikanischer Rechtsauslegung immer dann nicht zur Anwendung, wenn der deutsche Rentenanspruch nur als zwischenstaatlicher Anspruch besteht, wenn also für den Rentenanspruch in Deutschland amerikanische und deutsche Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Vor diesem Hintergrund prüft Ihr deutscher Rentenversicherungsträger bei Ihrem Antrag zunächst, ob Sie einen zwischenstaatlichen Anspruch auf Ihre Rente haben. Das kann dazu führen, dass wir anstelle der beantragten Altersrente eine (andere) vorzeitige Altersrente gewähren. Aus Ihrem Rentenbescheid können Sie erkennen, ob ein zwischenstaatlicher Rentenanspruch besteht. Dort finden Sie eine entsprechende Information, ob die deutschen und amerikanischen Zeiten zusammengerechnet wurden. Ihr deutscher Rentenversicherungsträger ist nach dem DASVA verpflichtet, den amerikanischen Rentenversicherungsträger zu informieren, ob ein innerstaatlicher oder zwischenstaatlicher Anspruch besteht, damit dieser die Anwendung der WEP-Regelung prüfen kann. Auskünfte zur WEP-Regelung: Nähere Auskünfte über die WEP-Regelung und zum amerikanischen Recht erteilt Ihnen bei Aufenthalt in Deutschland: Federal Benefits Unit, Amerikanisches Generalkonsulat, Giessener Strasse 30, 60435 Frankfurt am Main., Tel.: 069- 75352440/41, Fax: 069 749352, Internet: www.usembassy.de Bei Aufenthalt in den USA wenden Sie sich bitte an die örtlichen Stellen der Social Security Administration (SSA) oder an die Social Security Administration, Office of International Policy, P.O. Box 17741, Baltimore, MD 21235-7741. Die SSA hält auch auf ihrer Web-Seite Informationen zur WEP bereit: http://www.ssa.gov.… Bei Fragen zum deutschen Recht beziehungsweise zur Anwendung des DASVA stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tippam 05.12.2024 | 20:03
Der Link zur gesuchten Broschüre ist fehlerhaft. Einfach die Klammer am Ende weglassen. Siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
.am 05.12.2024 | 22:19
Eine Ausnahme von der WEP besteht für Personen, deren ausländische Rentenansprüche durch ein solches bilaterales Abkommen geregelt sind. Laut SSA-Dokumentation wird die WEP nicht angewendet, wenn die ausländische Pension auf einem Totalization Agreement basiert. Da Ihre Ansprüche in den USA durch das Totalization Agreement zustande kommen (aufgrund Ihrer 38 Credits) und Ihre deutsche Rente ebenfalls separat berechnet wird, sollte die WEP nicht wirksam werden. Um sicherzustellen, dass die WEP tatsächlich nicht angewendet wird: Beantragen der US-Rente über die Federal Benefits Unit der US-Botschaft in Frankfurt oder direkt bei der SSA. Geben Sie dabei an, dass Ihre Ansprüche durch das Totalization Agreement gedeckt sind. Dokumentieren Sie Ihre deutsche Rentenansprüche klar und weisen Sie darauf hin, dass diese auf Beiträgen basieren, die im Rahmen des Totalization Agreements berücksichtigt wurden. Wenn Unsicherheiten bestehen, können Sie sich schriftlich an die SSA wenden oder eine verbindliche Auskunft einholen. Sie sollten durch das Totalization Agreement davor geschützt sein, dass die WEP Ihre Rentenansprüche reduziert. https://www.ssa.gov/international/Agreement_Pamphlets/germany.ht… https://www.ssa.gov/international/Agreement_Pamphlets/documents/…
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