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Rente in Jamaica

von jami28.01.2008 | 11:23
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5 Antworten

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Hallo, mein Vater ist 58 Jahre alt, hat 42 Jahre regelmäßig ohne Ausfallzeiten (Anrechnungszeiten liegen vor) in die Rentenkasse eingezahlt, er hat jetzt zum 31.01.2008 seinen Job gekündigt und wandert in 14 Tagen nach Jamaica aus, meldet sich in Deutschland ab! Er möchte nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen! Kann er sich seine bisher eingezahlten Rentenanteile jetzt in einer Summe auszahlen lassen? Wir haben gehört, dass man mind. 2 Jahre dauerhaft im Ausland (nicht EU)leben und die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben muss, dann kann man einen Antrag auf komplette Auszahlung seiner Rentenanteile stellen?! Oder kann er jetzt schon einen Rentenantrag stellen, damit er mit 60 bzw. 62 Jahren monatlich seine Rente erhält (prozentuale Abzüge einkalkuliert)? Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Schade wird zugestimmt. Bei der Inanspruchnahme ab dem 63. Lebenjahr müßten allerdings Abschläge in Kauf genommen werden. Die Abschläge sind abhängig vom Geburtsmonat/-jahr Ihres Vaters. Sofern er Deutscher bleibt, kann er sich die Rente auch nach Jamaica zahlen lassen.

4 Antworten

Schadeam 28.01.2008 | 12:01
sofern er nicht schwerbehindert ist, kann Ihr Vater erst mit 63 in Rente gehen, der Antrag sollte 3 bis 5 Monate vorher gestellt werden (z.B. über die deutsche Botschaft). Was Sie über die Beitragserstattung schreiben ist korrekt - würde er Jamaikaner werden, ist die Erstattung in 2 Jahren möglich, bleibt er Deutscher, ist das nicht möglich.
Delam 28.01.2008 | 13:28
Ergänzend zum Verständnis: Wer als Deutscher im Ausland lebt, hat immer die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzubezahlen - daher ist eine Beitragserstattung nicht möglich, solange die dt. Staatsangehörigkeit besteht. Eine vorzeitige Auszahlung einer Altersrente ist nicht möglich, auch nicht bei Verzug ins Ausland. Erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein - individuell zu prüfender! - Anspruch.
Schadeam 28.01.2008 | 14:16
danke, schon wieder was gelernt!
Knut Rassmussenam 28.01.2008 | 14:10
Auch wenn er schwerbehindert wäre, wäre der frühestmöglich Rentenbeginn 63. Mit dem Verzug ins Ausland entfällt nämlich die SChwerbehinderteneigenschaft!
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