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Experten-Antwort

Rente in MEXIKO

von 49er04.04.2011 | 00:36
2968 Ansichten
2 Antworten
Hallo,ich bekomme Rente für Schwerbehinderte und möchte gerne wissen, was mir abgezogen wird wenn ich meinen Hauptwohnsitz für einige Jahre nach Mexiko verlege? Mein Konto in DE bleibt bestehen. Was passiert mit meinem Zuschuß zur PKV? Die PKV bleibt auch bestehen. Viielen Dank für die Unterstützung!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2011 | 11:24

Wenn Sie Deutscher sind, wird Ihre Rentenzahlung nicht gekürzt. Die Rente wird also zu 100 Prozent ins Ausland –Mexiko- überwiesen. Die Bankverbindung spielt keine Rolle, d. h. die Rentenzahlung kann auf ein deutsches Konto oder sonst. Konto erfolgen. Bei Ihrem Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. Wenn Sie auf Dauer Ihren Hauptwohnsitz in Mexiko haben, dann wird der Beitragszuschuss zur Rente nicht mehr gezahlt. Sie sollten sich auf jedem Fall bei weiteren Fragen in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers umfassend beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

PKVam 04.04.2011 | 08:35
Lesen Sie vor allem die AVBs Ihrer PKV durch. Es gibt nicht wenige PKVs, die da drin stehen haben, daß Sie nur versichert sind, wenn sie Ihren Wohnsitz in der BRD haben. Die machen Sie da nicht drauf aufmerksam, sondern zahlen einfach nicht, wenn was ist.
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