Wenn Sie Deutscher sind, wird Ihre Rentenzahlung nicht gekürzt. Die Rente wird also zu 100 Prozent ins Ausland –Mexiko- überwiesen. Die Bankverbindung spielt keine Rolle, d. h. die Rentenzahlung kann auf ein deutsches Konto oder sonst. Konto erfolgen. Bei Ihrem Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. Wenn Sie auf Dauer Ihren Hauptwohnsitz in Mexiko haben, dann wird der Beitragszuschuss zur Rente nicht mehr gezahlt. Sie sollten sich auf jedem Fall bei weiteren Fragen in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers umfassend beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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