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Rente in Ostdeutschland

von Fuxx26.08.2008 | 14:41
1578 Ansichten
15 Antworten
Hallo, Ich habe die Absicht, in meiner Freistellungsphase der Altersteilzeit in den Osten Deutschlands umzusiedeln. In dieser Phase ist die Sache klar, aber was ist, wenn ich Rente bekomme? Wird die Rente dann auf Ostniveau gezahlt, obwohl ich meine Rentenansprüche im Westen erworben habe? Ich hoffe, jemand weiß Rat.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.08.2008 | 10:10

Ihr Wunsch ist nach der aktuellen Rechtslage kein Problem. Westniveau steht Ihnen zu.

14 Antworten

rehaam 26.08.2008 | 14:48
Die Rente wird in der Höhe gezahlt wie Sie Entgetlpunkte erworben haben. Egal ob Sie nun in Ost West oder sonstwo leben.
LSam 26.08.2008 | 18:10
Die Aussage von "reha" ist ergänzungsbedürftig. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wo ich die Entgeltpunkte erworben habe. Habe ich 25,0000 EGPT im Osten erworben und die gleiche Zahl im Westen, ist die Rentenhöhe für die Punkte im Osten niedriger als für die im Westen erzielten Punkte.
Schiko.am 26.08.2008 | 18:04
Weiß nicht recht ab "Fuxx" dies weiterhilft. Könnten sie darlegen welcher bruttobetrag gilt, bei ange- nommen 60 entgeltpunkten.Derzeit gilt für einen EP. als rentenwert 26,56 und in den neuen ländern 23,34. Vielen Dank. MfG.
Kritikasteram 26.08.2008 | 18:28
Wenn "Fuxx" antworten würde "40.000 €" , in welchem Sinne würde das denn weiterhelfen? Ohne zu wissen, ob sie im Osten oder im Westen verdient wurden, bringt die Aussage nichts.
-_-am 26.08.2008 | 21:09
Grundsätzlich ergeben sich in der Höhe der Zahlung von Renten keine Änderungen beim Verzug im gesamten Bundesgebiet (Ausnahme: Zeiten die nach dem Fremdrentengesetz zu berücksichtigen sind). Lediglich die Hinzuverdienstgrenzen und bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente) die Freibeträge sind unterschiedlich. Die Beträge in den neuen Bundesländern sind niedriger als in den alten Bundesländern, da sie sich nach dem aktuellen Rentenwert (Ost) bzw. dem aktuellen Rentenwert richten.
jensam 26.08.2008 | 21:36
der alte mann versteht es nicht mehr.... merken sie nicht, dass ihre antworten langsam immer sinnloser werden?
-_-am 27.08.2008 | 08:38
Wenn Sie sich die kleine Mühe gegönnt hätten, in der Forums-Suchfunktion "Verzug neue Bundesländer" einzugeben, hätten Sie schon zahlreiche Expertenantworten zum gleichen Thema.
Fuxxam 27.08.2008 | 08:22
Leider sind die Antworten widersprüchlich. Was sagt denn der Experte dazu? Diese Antwort vermisse ich noch.
Agnesam 27.08.2008 | 08:46
Hallo Fuxx, die Antwort ist einfach und auch schon richtig beantwortet. Sie haben ausschließlich Beiträge in den alten Bundesländern. Damit wird die Rente auch auschließch aus Entgeltpunkten-West bestehen. Wo Sie wohnen, alte Bundesländer, neue Bundesländer oder z.B in Spanien ist völlig belanglos. Agnes
Schiko.am 27.08.2008 | 10:07
Fuxx wird doch wohl am besten wissen wo er in welcher zeit die entgeltpunkte erwarb. Darum die angeben 26,56 / 23,34. MfG.
katiam 27.08.2008 | 12:37
Die Frage hatte mich auch schon lange interessiert. Also in alten Bundesländern volle erworbene Rentenansprüche werden bei Umzug in die neuen BL nicht gekürzt. Gut zu wissen - schon wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten. Nix wie hin:)) Danke. Gruss kati
Insideram 27.08.2008 | 13:26
Überlegen Sie es sich sehr gut, bleiben Sie lieber da, wo Sie jetzt sind, 1.) Es stimmt nicht, daß es dort so viel billiger ist 2.) vieles, vieles wäre aber sicherlich auch für Sie "anders" Jemand, der weiß, wovon er spricht.
Insideram 27.08.2008 | 17:55
Das ist natürlich was ganz anderes, dann aber schnell dort weg und da hin. Adios !!!!
katiam 27.08.2008 | 16:27
Insider, ich bin dort als Kind mit den Eltern vor 51 J. geflüchtet. Back to the roots, Kati
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