Hallo Dieter,
hierzu können wir Ihnen keine genaue Auskunft geben. Klären Sie das mit dem spanischen Sozialversicherungsträger.
Sofern Sie Versicherungszeiten in Spanien zurückgelegt haben, können diese Zeiten für die Deutsche Rentenversicherung anerkannt werden. Hierfür müssen aber entsprechende Nachweise über die Zeiten eingereicht werden.