Hallo stieglitz,
eine Beitragserstattung ist nicht möglich bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Ihnen wird später weltweit eine Rente ins Ausland gezahlt.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch kein Mitglied der europäischen Gemeinschaft sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit der Beitragserstattung. Die Beiträge werden erst erstattet, wenn seit Wegfall der Versicherungspflicht 24 Monate vergangen sind. Nach dieser Wartefrist ist eine Beitragserstattung möglich.
Werden die Beiträge nicht ausgezahlt/erstattet, wird auch diesem Personenkreis im Rentenalter eine Rente ins Ausland gezahlt.