Hallo mtou,
die Krankenkasse kann erst dann die Zahlung des Krankengeldes verweigern, wenn Ihr eine von uns zugesandte Ausfertigung Ihres Rentenbescheides vorliegt. Der Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für den gleichen Zeitraum für den die Rente gezahlt wird; Maximum der Erstattung ist hierbei die Rentenhöhe.