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Experten-Antwort

Rente-Krankenkasse

von Wigbert07.08.2011 | 09:47
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6 Antworten

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Guten Morgen, meine Mutter Jahrgang 26, Witwe,war 50 J. verh. 90 % Schwerbeh. War im Krankenhaus,hat hohe Zuzahlungen für Krankenkasse. Immer Anwendungen usw. Lohnt sich einen Antrag stellen auf Befreiung? Sie hat keine Einkünfte ,nur ihre Renten. Eigene Rente,u Betriebsr. Witwenrente,Betriebsr. zusammen 1650 Euro Netto. Kann jemand Auskunft geben, ob es Sinn macht diesen Antrag auszufüllen. Danke im vorraus

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie sich an die Krankenkasse Ihrer Mutter wenden.

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5 Antworten

Volkeram 07.08.2011 | 11:23
Bei der Befreiung/Erstattung der Zuzahlungen wird immer das Jahres BRUTTO Einkommen und nicht das Netto Einkommen zu Grunde gelegt. Außerdem wird das Einkommen des VORjahres und nicht des laufenden Jahres zur Berechnung von der Krankenkasse herangezogen. Wollen Sie also für 2011 einen Antrag stellen müssen Sie das Einkommen / die Renten von 2010 angeben und entsprechend belegen ( z.b. mit der Rentenanpassungsmitteilung der DRV vom 1.7.10 und der entsprechenden Bescheinigung der Betriebsrente) . Die Zuzahlung für z.b. Medikamente, Hilfsmittel , Therapien , Praxisgebühren und dem Tagegeld für den Krankenhausaufenthalt ist im Kalenderjahr auf 2% des Bruttoeinkommens des VORjahres begrenzt. Wenn ihre Mutter jedoch chronisch krank ist - was ich bei 90% GdB mal stark annehme - ( Bescheinigung von der Kasse besorgen und dann vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen ) beträgt die Zuzahlung nur 1%. 1650 Euro netto Renten bedeuten in etwa 2000 Euro Bruttorenten ( 24000 Euro pro Jahr ) und damit bei der 1 % Regelung eine selbst zu leistende Zuzahlung von ca. 240 Euro. Hat ihre Mutter also in diesem Jahr bereits mehr als ca. 240 Euro gezahlt und wenn Sie heute den Antrag dann stellen würde , bekommt Sie den überzahlten Betrag erstattet und wird für den Rest dieses Jahres von der Zuzahlung komplett befreit. Sie können den Befreiungsantrag bei der Kasse also im Prinzip jederzeit stellen ( natürlich nur dann wenn die individuelle Belastungsgrenze bereits erreicht wurde ! ) oder erst am Anfang des neuenh Jahres , wenn z.b. alle Zahlungen des Jahres 2011 geleistet wurden. Ich persönlich mache dies immer gleich Anfang Januar damit man für das abgelaufene Jahr eine komplette und vor allem vollständige Übersicht aller geleisteten Zuzahlungen und damit des überzahlten Betrages hat. Bei mir geht es allerdings auch nicht um grössere Summen. Die Antragstellung im Laufe des Jahres hat natürlich den Vorteil, das man dann sofort von den eventuell hohen Zuzahlungen befreit wird und gar nicht erst in " Vorkasse " gegenüber der Krankenkasse gehen muss.
Volkeram 07.08.2011 | 11:40
Ihr Mutter bzw. Sie können übrigens - falls dies bisher versäumt wurde - auch den Antrag auf Erstattung für zuviel geleistete Zuzahlungen noch RÜCKWIRKEND für die letzten 4 Kalenderjahre ( zurück bis zum Jahre 2007 geht das dies Jahr zumindest wohl noch ) stellen. Dazu müssten natürlich noch die Original Zuzahlungsbelege aus diesen Jahren alle vorhanden sein und um die 1% Regelung zu bekommen müsste auch die chronische Erkrankung seit diesen Jahren bestanden haben. Hier noch eine Tabelle ab wann ( welchem Einkommen und welcher Zuzahlung ) sich ein Erstattunghs/Befreiungsantrag lohnt : http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/Krankenv…
Wigbertam 07.08.2011 | 14:06
Danke Volker für Ihre Mühe.
-_-am 07.08.2011 | 15:11
Ja, Ihre Krankenkasse.
Michael 54am 08.08.2011 | 10:21
Hallo Zusammen, wenn ihr Infos braucht zu Brutto Netto, dann findet man hier einen Brutto Netto Rechner: http://www.gehalt.de/einkommen/nettorechner Viele Grüße Michael
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