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Experten-Antwort

rente krankenversicherung

von Wolfgang Rickert25.04.2016 | 13:44
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5 Antworten

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Hallo Habe mal eine Frage gehe, im Mai in Rente, habe das letzte halbe Jahr nicht mehr gearbeitet und mich selber Krankenversichert nun die Frage muss ich die Krankenversicherung (AOK) nun noch selber kündigen oder läuft sowas automatisch ab gruss Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Wolfgang,

bei Antragstellung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einer anderen antragaufnehmenden Stelle wird die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Dort wird Ihr zukünftige,s ab Rentenbeginn vorliegendes KV-Verhältnis festgelegt und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Sie persönlich müssen sich nicht darum kümmern. Wenn Sie weitere Fragen zum KV-Verhältnis haben, bitten wir Sie, sich an die zuständige Krankenkasse zu wenden.

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4 Antworten

Herz1952am 25.04.2016 | 14:19
Diese Frage könnten Sie wahrscheinlich sofort telefonisch mit Ihrer Krankenkasse (AOK) klären. Sie kommen nämlich durch Ihre Rente in die "Krankenkasse der Rentner". Diese ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse "direkt angesiedelt". Ausnahmen sind die Privaten Kassen. Aber dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein, weil sie, solange Sie gearbeitet haben, gesetzlich bei Ihrer AOK versichert waren (evtl. auch bei einer anderen gesetzlichen Kasse. Vielleicht haben Sie das entsprechende Formular bei Ihrem Rentenantrag mit ausgefüllt. Dies können Sie aber auch telefonisch mit Ihrer Krankenkasse klären, wie die Formalitäten in Ihrem Falle sind.
W*lfgangam 25.04.2016 | 18:59
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ergänzend: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist dort nicht angesiedelt (ok, ich habe die Gänsekrallen gesehen ;-)) - sie ist lediglich eine Form der vielen Pflichtversicherungsmöglicheiten in der GKV nach § 5 SGB V. Bei Rentenantrag wird eine entsprechende Meldung an die GKV abgesetzt. Diese entscheidet nach den Vorversicherungszeiten in der GKV, ob die KVdR greift (siehe auch Experten/in-Antwort) oder die freiwillige GKV fortzusetzen ist. Lediglich bei recht 'knapper' KVdR (9/10-Belegung um Tage/Monate fraglich, ggf. Auslands-KV nicht/doch mitzählbar – 'Problemzeiten' erkennt man bei Antragsaufnahme), empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der KK, um die KVdR ggf. durch verschobenen Rentenantragstermin noch zu retten (bevor der Antrag 'amtlich' wird). Gruß w.
W*lfgangam 26.04.2016 | 21:35
Hallo Schorsch, da oft eine entscheidende Statusänderung erfolgt (Ende freiw. GKV (Selbstzahler) in KVdR, Ende der kostenfreien Familienversicherung, keine KVdR - nur freiw. möglich statt bisheriger Pflichtversicherung, etc.) hat die KK als 'gute' Behörde auch einen Bescheid an den Antragssteller rauszuschicken, um ihn über die neuen Modalitäten zu informieren. Die Entscheidung muss ja nicht immer richtig sein, daher müssen auch die Rechtsmittelmöglichkeiten aufgezeigt werden. Unterlässt die KK diese 'Info' (Bescheid), beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr, das kann auch krass in ein Amtshaftungsverfahren müden, wenn das ganz dumm schief gelaufen ist. Nene, nur den Status auf der Gesundheitskarte umpimpen hat für beide Seiten keine Rechtssicherheit - und ggf. hängt da der HLU / Grusi-Träger / JC auch noch mit im Boot. Gruß w.
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