Hallo, Wolfgang,
bei Antragstellung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einer anderen antragaufnehmenden Stelle wird die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Dort wird Ihr zukünftige,s ab Rentenbeginn vorliegendes KV-Verhältnis festgelegt und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Sie persönlich müssen sich nicht darum kümmern. Wenn Sie weitere Fragen zum KV-Verhältnis haben, bitten wir Sie, sich an die zuständige Krankenkasse zu wenden.