Hallo Denis,
bei Bezug einer türkischen Rente und Wohnsitz in der Türkei sind die türkischen Rechtsvorschriften anzuwenden. Wie Sie bereits richtig festgestellt haben, ist Ihr Vater dann Mitglied in der türkischen Krankenversicherung. Inwieweit Behandlungen in Deutschland dann von der türkischen Krankenversicherung übernommen werden, müssten Sie mit dem dortigen Träger der KV abklären.