Die Rentenversicherung wird sich zu gegebener Zeit den Steuerbescheid vorlegen lassen und dann anhand diesem die Plausibilität prüfen.
Zum Thema Krankenversicherung - vermutlich lag bei der Rentenbewilligung noch keine Meldung der Krankenkasse vor, sodass Sie von der Rentenversicherung vorsorglich als versicherungspflichtig eingestuft wurden. Sobald von der Krankenkasse eine endgültige Einstufung vorliegt, übernimmt dies die Rentenversicherung. Eventuell zu viel einbehaltene Pflichtbeiträge würden Ihnen dann erstattet.
Wenden sie sich hierzu bitte an ihre zuständige Krankenkasse.