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Experten-Antwort

Rente mit 2 minijobs

von Walter23.09.2024 | 18:28
458 Ansichten
6 Antworten

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Hallo,habe eine Altersrente und einen minijob.Kann ich noch einen 2 an nehmen oder greift hier nicht der Wegfall der Einkommensgrenze? Mit freundlichen Grüßen Walter Horvath

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Walter,

 

die Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten sind weggefallen, d.h. Sie dürfen neben Ihrer Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

 

Hiervon muss jedoch die Geringfügigkeitsgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) abgegrenzt werden. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei 538€ monatlich. Dabei werden alle Minijobs werden zusammengerechnet. Das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammengerechnet darf im Monat nicht mehr als 538€ ergeben, damit die Beschäftigungen sozialversicherungsfrei bleiben.

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5 Antworten

Mikeam 23.09.2024 | 19:34
Ein zweiter Minijob ist nur ein Minijob, wenn beide Minijobs zusammen nicht über 538 kommen. Ansonsten können Sie arbeiten, soviel sie wollen, anrechnungsfrei, ob es dann steuerpflichtig und SV - pflichtig ist, steht auf einer anderen Karte.
Mehrere Minijobsam 23.09.2024 | 20:48
PeterTam 24.09.2024 | 05:39
Bei allen Altersrentenarten, ob vorgezogen oder Regel, ist die Hinzuverdienstgrenze entfallen. Und es können so viele MiniJobs angenommen wie man will. SOLANGE der Gesamtverdienst 538€ nicht übersteigt. Werden die 2 % Pauschalsteuer des Arbeitgebers abgeführt, ( egal ob er das bei der Auszahlung berücksichtigt oder nicht ) muss man den/die MiniJob(s) noch nicht einmal bei der Steuererklärung angeben.
ThomasRam 24.09.2024 | 08:09
Alternativ können Sie evtl. ja auch statt 2. Minijob eine kurzfristige Beschäftigung annehmen ... https://berufsjournal.de/minijob-und-kurzfristige-beschaeftigung…
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