Guten Tag Walter,
die Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten sind weggefallen, d.h. Sie dürfen neben Ihrer Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Hiervon muss jedoch die Geringfügigkeitsgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) abgegrenzt werden. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei 538€ monatlich. Dabei werden alle Minijobs werden zusammengerechnet. Das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammengerechnet darf im Monat nicht mehr als 538€ ergeben, damit die Beschäftigungen sozialversicherungsfrei bleiben.