1. Die Höhe der zu erwartenden Rente können Sie aus der letzten Renteninfo entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle behilflich sein.
2. Zu den Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung wird die Schwerbehinderteneigenschaft
n i c h t gefordert.
3. Ob die medizinischen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen kann nur aufgrund eines medizinischen Gutachtens geklärt werden.
4. Sie sollten umgehend einen Rentenantrag stellen.