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Experten-Antwort

Rente mit 44 J. bei MS und Arbeitslosigkeit?

von Leo12.03.2012 | 20:59
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin Arbeitslos und -suchend, habe MS ohne einen Schwerbehindertenausweis, da mir dies die Stellensuche erschwert. Bei Vorstellungsgesprächen hatte ich nie Erfolg. Da mein MS sichtbar ist (Gangprobleme) vermute ich, dass dies auch ein Grund ist. Wie hoch sind die Chancen, bei einer Gehfähigkeit von ca. 200 m wegen der Schwerbehinderung frühzeitig verrentet zu werden? Wie hoch könnte die Rente sein? Geht eine Frühverrentung auch ohne Schwerbehinderten ausweis?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Höhe der zu erwartenden Rente können Sie aus der letzten Renteninfo entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle behilflich sein.

2. Zu den Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung wird die Schwerbehinderteneigenschaft

n i c h t gefordert.

3. Ob die medizinischen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen kann nur aufgrund eines medizinischen Gutachtens geklärt werden.

4. Sie sollten umgehend einen Rentenantrag stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

HXRT29040am 12.03.2012 | 21:20
Stellen Sie umgehend einen Antrag auf EM-Rente und warten Sie das Ergebnis ab.Das tut nicht weh und kostet Sie auch nichts. Über Chancen kann ihnen höchstens ein Hellseher Auskunft geben.
KSCam 12.03.2012 | 21:06
Die Chance liegt genau bei 36,589% - genaueres sagen Ihnen Ihre Ärzte. Es gibt Jobs, da ist die Gehfähigkeit gar nicht gefordert und es gibt Menschen die arbeiten ohne laufen zu können. Sonst noch Fragen? Wegen der Rentenhöhe brauchen Sie doch nur in Ihre letzte Renteninformation schauen (vielleicht 124,23 € oder auch 431,17 oder 645,24.......) :) Und der SB Ausweis hat mit der EM Rente zunächst mal gar nichts zu tun.
W*lfgangam 12.03.2012 | 23:45
Zitat von Uuuuups anzeigenausblenden
Lieber Schnellzusteller, pardon - UPS ;-) wäre ich jetzt 'empfindlich', würde ich mich über den Begriff der 'Entgegennahme' von Anträgen (Briefkastenfunktion/einwerfen/abgeben/weg damit) aufregen ...das im Hinblick auf eine DRV-Beratungsstelle kann mich nicht mehr erschüttern - wenn man hin und wieder mit ausgegebenen Vordrucken der DRV-Beratungsstellen konfrontiert wird ("die habense mir mitgegeben - könnense mir da mal helfen *kloardoch - 5 Min und fertig, setzen brauchen 'se sich dazu nicht extra!) ...und den Leutchen beim AUSFÜLLEN außerhalb der DRV-Beratungsstellen hilft (sind die Zeittakte inzwischen so arg vorgegeben?), nicht nur beim Entgegennehmen. *autsch, das tat weh - ich hoffe es war nur ein sprachlicher Ausrutscher. Leo sollte sich mal mit anderen Beratungsstellen in seinem Umfeld befassen - die können mehr als nur Entgegennehmen, die gehen auch individuell auf die Fragen ein und markern jeden Punkt und Komma in den Antrag, wo es richtig ist (doch ein bisschen angefressen, Pollenflug/Haselnuss - reizt ...sorry ;-) Netten Abend noch, Gruß w.
Alltagsbegleiteram 13.03.2012 | 01:37
Eine Berentung bei MS ist möglich und nicht selten, sie richtet sich aber natürlich nach dem individuellen Verlauf der Erkrankung. Allein die Gehbehinderung ist wohl nicht ausreichend für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. Wenn allerdings bei Ihnen auch die MS-typischen Konzentrationsstörungen, Fatigue und Probleme mit den Augen auftreten, sieht die Sache schon anders aus. Bei den progredienten Formen der MS wird eher eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, doch auch eine hohe Schubrate kann die Erwerbstätigkeit praktisch unmöglich machen. Wenn Sie nicht mehr im erlernten Beruf tätig sein können, käme eventuell auch eine Umschulung in Frage. Da man Ihnen ihre Erkrankung durch die Ataxie sowieso ansieht, wäre es zu überdenken, eventuell doch einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ihr neuer Arbeitgeber könnte dann Zuschüsse zu Ihrem Gehalt beantragen. Sie sollten ihren Hausarzt und den Neurologen von ihrem Rentenantrag informieren - da sie sicher von der Rentenversicherung angeschrieben werden. Wenn Ihnen Arbeitsplätze, die Sie durchaus ausfüllen können, nachgewiesenermaßen aufgrund Ihrer Behinderung vorenthalten werden, ist das ein Gesetzesverstoß
Uuuuupsam 12.03.2012 | 23:14
1. Diese Feststellung ist Gegenstand eines antragsabhängigen Rentenfeststellungsverfahrens. 2. Diese Feststellung ist Gegenstand eines antragsabhängigen Rentenfeststellungsverfahrens. 3. Schwerbehinderteneigenschaft und der Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung haben so gut wie gar nichts miteinander zu tun. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort erhalten Sie individuelle Auskunft mit der Option der Entgegennahme Ihres Rentenantrags.
Ms. Annaam 13.03.2012 | 07:26
Hallo Leo, ich (w,36) habe auch MS (seit 18 Jahren) und mir sieht man es auch an (ebenfalls Gehprobleme). Ich habe mich lange gegen den SBA gewehrt, ihn dann aber doch beantragt: Einem Arbeitgeber gibt es keinerlei Sicherheit, wenn Du ihn aktuell nicht hast - Du kannst ihn ja jederzeit beantragen... Was ich allerdings mache: Ich spreche Arbeitgebern gegebenüber nicht von "MS" sondern von einer Entzündung im Nervensystem, da die meisten Leute Dich bei MS sofort im Rollstuhl sehen und in einen "Mitleidsmodus" schalten. Viel Glück! Ms. Anna
Leoam 14.03.2012 | 09:21
..herzlichen Dank für die sehr guten Hinweise und Informationen an mich. Viele Grüße an alle, die mich hier unterstützt haben!!
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