Hallo Konni,
zwar zählen Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht zur Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig versicherte. Aber Sie haben ja schon mehr als die erforderlichen 45 Jahre zusammen, sodass einem vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 Jahren und 8 Monaten nichts im Wege steht.