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Rente mit 60

von Ingo27.03.2008 | 12:05
1150 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe durch Zufall dieses sehr interssante Forum gefunden und habe auch gleich 2 Fragen die meine persönliche Situation betreffen. 1.Ich möchte mit 60Jahren wegen Arbeitslosigkeit mit 18% Abschlag in Rente gehen und möchte gerne wissen ob ich die Kriterien erfülle. geb. 09.1948 Lehre 04.1963 - 30.09.1966 Geselle 01.10.66 - 31.12.1967 BW 01.01.68 - 30.06.1969 Arbeit ohne Unterbrechung und nachgewiesenen Pflichtbeiträgen bis zum30.06.2003 danach Arbeitslos. ALG1 01.07.2003 - 26.08.2005 bis 31.12.2005 nicht Arbeitslos gemeldet und kein ALG2 bezogen. Ab 01.01.2006 - 30.03.2007 Mini Job mit verzicht auf RV Befreiung. Ab 01.05.2007 Arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug und 58er Regelung. Meine 2. Frage bezieht sich auf die Krankenversicherung als Renter (ich habe festgestellt,dass solche Fragen nicht gerne beantwortet werden,aber vieleicht kann jemand eine Ausnahme machen) Ich war vor der Arbeitslosigkeit von 1986 an Privatversichert und bin mit Beginn der Arbeitslosigkeit freiwillig in der GKV versichert.Da ich mit Rentenbeginn meinen Wohnsitz fest ins europäische verlege, möchte ich mich da, weil es bedeutend billiger ist auch Krankenversichern. Kann ich ohne Probleme aus der deutschen Versicherung austreten? MfG Ingo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es handelt sich wirklich um ein interessantes Forum.

Aber jetzt zu Ihren Fragen:

1)

Aufgrund der von ihnen gemachten Angaben sind die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt. Bei Bedarf könnte ich auf die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen eingehen.

2)

Bezüglich dieser Problematik werden deshalb nur ungern Aussagen getroffen, weil es Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist, ob Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezuges besteht. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist die sogenannte 9/10 Deckung. Das heißt, von der 2. Hälfte des Erwerbslebens müssen 9/10 des Zeitraums mit Pflichtbeiträgen zur KV belegt sein.

Die letzten 20 Jahre waren sie privat krankenversichert. Damit besteht m. E. keine Versicherungspflicht in der deutschen KV aufgrund des Rentenbezuges.

1 Antworten

Ingoam 27.03.2008 | 20:19
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen MfG Ingo
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