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Rente mit 60

von joschi04.05.2007 | 20:51
2103 Ansichten
5 Antworten

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Meine Frau ist am 18.7.1949 geboren, und hat die letzten 15 Jahre Lückenlos durchgearbeitet. Kann sie mit 60 Jahren in Rente gehen. Wenn ja, wie hoch ist die Rentenkürzung in Prozent.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter joschi,

die Altersrente für Frauen wird von den Neuregelungen nicht berührt. Der Jahrgang zu dem Ihre Gattin gehört, kann insoweit noch mit 60 die Rente für Frauen beanspruchen und zwar in diesem Fall mit 18 %.

Mit freundlichem Gruß

4 Antworten

Schiko.,am 04.05.2007 | 23:00
Bisher galt, kenne änderungen noch nicht, mit 60 jahren und 18% lebenslangen abzug. Bei altersrente für frauen reichen ja schon 15 jahre mindestbeitragszeit. Auch sind die erforderlichen 121 monate ab dem 40. geburtstag erfüllt. Nehme an, dies gilt auch so noch für die neue regelung. Mit freundlichen Grüßen.
Waffelam 05.05.2007 | 09:22
Ich bin 59 Jahre alt, seit 3 Jahren arbeitslos und habe mich in einer 58er Erklärung verpflichtet frühestmöglich (d.h. mit 60) in Rente zu gehen. Jetzt habe ich evtl. zeitlich befristet die Möglichkeit Geld aus selbständiger Arbeit zu verdienen. Kann die 58er Regelung ausgesetzt (nicht gekündigt) werden? D.h.: Für den Fall des Scheitern dieses einkommens kann ich auf den bisherigen Rechtsstatus zurückgreifen (keine neue Überprüfung der Anspruchsgrundlagen)
Waffelam 05.05.2007 | 09:57
Die Zuverdienst-Freigrenze im vorzeitigen Ruhestand beträgt 350 €/Monat für max. 14 Monate/Jahr. 1. Welche Einkunftsarten sind für diese Grenze maßgeblich? 2. Werden nur regelmäßige Einkünfte oder auch einmalige Zahlungen berücksichtigt? 3. Wie berechnet sich die Rentenkürzung (Ermittlung der Teilrente) bei überschreiben der Zuverdient-Freigrenze?
Bach Ruzaam 08.05.2007 | 15:11
kann man fehlende Jahre kaufen? wenn man mit 60 in die Rente gehen muss (arbeitslosihkein). danke für ihre antwort
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