Den Beiträgen von -_- und Schade wird zugestimmt.
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Den Beiträgen von -_- und Schade wird zugestimmt.
Sind die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt, dann bestimmen Sie ganz allein, ob und wann sie in Rente gehen, zumindest vor erreichen der Regelaltersgrenze, hier kann es sein, dass Sie aus arbeits- oder tarifvertraglichen Gründen ihre Arbeit beenden müssen.
Sollte der Dienstherr Ihrem Exmann die Versorgungsbezüge bisher ohne Kürzung gezahlt haben, weil er diese im Zeitpunkt der Scheidung bereits bezogen hat, so werden aufgrund der Tatsache, dass Sie dann Ihre Altersrente unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches erhalten, die Versorgungsbezüge Ihres Ehemannes vermutlich um den Versorgungsausgleich verringert. Da es sich aber um Fragen aus dem Recht der Versorgungsbezüge handelt, ist es Aufgabe der Versorgungsstelle die Versorgungsbezüge neu zu berechnen.
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