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Rente mit 60

von Barbara06.02.2009 | 19:39
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10 Antworten

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Ich bin 1950 geboren, und möchte mit 60 meine Rente beantragen. Von meinem geschiedenen Mann bekomme ich einen Versorgungsausgleich (Beamter in Pension). Bekomme ich diesen Versorgungsausgleich ebenfalls mit 60 Jahren oder muss ich damit bis zum Eintritt in das gesetzliches Rentenalter warten? Und wann wäre dies? Geburtstadatum 19.05. 1950 MfG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von -_- und Schade wird zugestimmt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sind die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt, dann bestimmen Sie ganz allein, ob und wann sie in Rente gehen, zumindest vor erreichen der Regelaltersgrenze, hier kann es sein, dass Sie aus arbeits- oder tarifvertraglichen Gründen ihre Arbeit beenden müssen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sollte der Dienstherr Ihrem Exmann die Versorgungsbezüge bisher ohne Kürzung gezahlt haben, weil er diese im Zeitpunkt der Scheidung bereits bezogen hat, so werden aufgrund der Tatsache, dass Sie dann Ihre Altersrente unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches erhalten, die Versorgungsbezüge Ihres Ehemannes vermutlich um den Versorgungsausgleich verringert. Da es sich aber um Fragen aus dem Recht der Versorgungsbezüge handelt, ist es Aufgabe der Versorgungsstelle die Versorgungsbezüge neu zu berechnen.

7 Antworten

-_-am 06.02.2009 | 20:37
Wenn über den Versorgungsausgleich bereits rechtskräftig entschieden worden ist und Sie danach Rente erhalten, wird der Bonus oder Malus aus übertragenen Anwartschaften auch automatisch ab Rentenbeginn berücksichtigt und im Rentenbescheid entsprechend ausgewiesen.
Barbaraam 06.02.2009 | 22:06
Bekomme ich den Versorgungsausgleich dann ohne Abschläge, wenn ich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter freiwillig früher in Rente gehe? Meine Rente wird gekürzt, da noch kein gestzlicher Anspruch. MFG
Schadeam 06.02.2009 | 23:37
Abschlag ist Abschlag - der bezieht sich auch auf die aus dem VAG übertragenen Werte. Mit 18% sind Sie dabei, wenn die Rente mit 60 beginnt.
-_-am 07.02.2009 | 14:58
Warum sollte ein versicherungsmathematischer Abschlag für den Versorgungsausgleich bei frühzeitiger Inanspruchnahme der Leistung daraus nicht gelten? Die Leistung muss doch frühzeitig erbracht werden, egal ob aus eigener Versicherung oder aus übertragenen Anwartschaften.
Barbaraam 09.02.2009 | 18:20
d.h., daß ich als Berechtigte bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt ich auch den Versorgungsausgleich bekomme? Mein Mann ist Pensionär und hat durch sein Pensionsprivileg keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, weil er damit rechnet, daß ich erst mit 65 Jahren in den Genuss des Versorgungsausgleichs komme.
KSCam 09.02.2009 | 20:20
richtig erkannt: Sie allein bestimmen, ob Sie mit 60 oder später in Rente gehen. Wer sollte das auch sonst entscheiden? Wäre ich geschiedene Ehefrau, wäre mit in dieser Frage mein Exman "so lang wie breit".
Barbaraam 10.02.2009 | 11:05
Was mich jetzt noch interessieren würde, behält der Staat ( mein Exmann ist pensionierter Beamter) den Abschlag vom Versorgungsausgleich ein oder kommen diesen 18 % meinem Exmann zugute? Das fände ich nur gerecht, denn dieser VSA geht ja von seinen monatl. Bezügen ab, MfG
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